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Stalien,
Er erklärt außerdem, daß bas Verfahren ex informata conscientla oder
ähnliche Clauseln nicht länger mehr zulässig sind. Der zweite Artikel sieht
den Fall vorher, wo die Bischöfe und deren Stellvertreter den Gerichts-
präsidenten ihres Districts schriftliche Mittbeilung über die Handlungen ge-
ben, welche die Verordnungen hervorgerufen haben, damit der weltliche
Beamte, der gleichzeitig über das Factum abzuurtheilen hat, sein Verdict
ausspreche, nach welchem der Bischof die Anwendung der Kirchenstrafe ver-
fügen kann, was nach dem Gesetze zu seiner Competenz gehört. Der dritte
Artikel setzt fest, daß die auf diese Weise von den Bischöfen decretirten Kir-
chenstrafen wohl die Entsetzung eines Priesters von seinem Amte, aber nicht
die Entziehung seiner Einkünfte ohne vorhergegangene Genehmigung des
Ministers des Cultus anordnen könne. Der vierte Artikel verordnet, daß
die Bischöfe und deren Stkellvertreter kein Decret und keine Schrift durch
die Presse oder sonstwie veröffentlichen lassen dürfen, bevor die betreffende
Veröffenklichung die Genehmigung des Cultusministers erhalten hat. Der
fünfte und sechste Artikel setzt fest, daß die Ueberschreitung der im vorher-
gehenden Artikel getroffenen Verfügung vor die weltlichen Gerichte gebracht
und nach Maßgabe des Falles mit Kerkerstrafe nicht über 6 Monate oder
Geldstrafe nicht über 500 Lire bestraft werden wird. Der siebente und
letzte Artikel verfügt, daß eine Verletzung der Artikel 1, 2 und 3, welche so-
mit einen Conflict zwischen der weltlichen und geistlichen Macht herbeiführt,
vor den Staatsrath gebracht werden wird, nach dem Wortlaut des Gesetzes
vom 30. October.
25. Juli. Die Regierung ertheilt den Behörden die bezüglich. einer möglichen
28.
29.
Landung Garibaldi's auf Römischem Gebiete nöthigen Befehle
und schickt beträchtliche Truppenverstärkungen nach Palermo.
Rattazzi ergreift im Parlament eine Gelegenheit, um die, durch die Rede
des Ministers Durando nicht weniger als durch die frühere Aeußerung des
General Birio aufgeregte öffentliche Meinung der Schweiz zu beruhigen,
indem er erklärt, Durando's Worte seien befremdlich falsch aufgefaßt wor-
den. Die italienische Regierung wolle die Integrität der Schweiz respectiren
und dieses Land begünstigen. Es sei der italienischen Regierung nie beige-
kommen, irgend einen Wunsch zu äußern, der auf die Abreißung eines Ter-
ritoriums der schweizerischen Eidgenossenschaft ginge. Durando habe nur
Erwähnung einer solchen Eventualität gethan, die indeß den Idcen und
Münschen Italiens zuwider sei.
„ Die bewährtesten Freunde und Offiziere Garibaldl's bei seinem Zuge ge-
gen Neapel i. J. 1860 sind nicht geneigt, ihn auch jetzt wieder in seinem
Plane gegen Rom zu unterstützen. Tagsbefehl des General Medici als
Obercommandanten der Nationalgarde von Palermo: „.. Wo die Gesetze
mißachtet werden, erlischt alle Freiheit und herrscht die Anarchie, welche die
Willkür und der Despotismus der Gasse ist. Ich sage euch, tapfere Na-
tionalgarde von Palermo, von Neuem meinen Dank; empfanget aus meinem
* den Ausdruck der wohl verdienten Anerkennung der Regierungs-
ehörden“.
„ Garibaldi verläßt Palermo, um seinen Plan ins Werk zu
setzen.
Ende Juli. Manifest der Römischen Emigration an die Römer:
„Frankreich vertheidigt das Papstthum gegen jeden fremden Angriff
und wird den Forderungen der Regierung von Turin noch lange Widerstand
entgegensetzen, allein es wird nicht wagen mit offener Gewalt die Pfaffen-
tyrannei gegen das römische Volk zu schützen, sobald dieses wahrhaft ent-
schlossen ist, sie niederzuwerfen. Glaubt ihr, daß das Fran kreich von heute,
wie jenes von 1849, Rom bombardiren werde? Zwischen 1849 und 1862