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dern ihm durch eine besondere Veranstaltung Gottes, durch eine lange
Reihe von Sesten, durch die einmüthige Zustimmung aller Staaten und
Reiche zugewiesen und durch eine Art von Wunder gestärkt und aufrecht
erhalten worden ist. Du hast gleichfalls in erhabener und feierlicher Sprache
erklärt, daß Du „die bürgerliche Souveränetät der römischen Kirche, ihre
weltlichen Besitzungen und ihre Rechte, welche der katholischen Welt ge-
hören, mit Energie ganz und unverletzlich wahren wollest, daß der Schutz
der Souveränctät des heiligen Suhles und des Patrimoniums Petri alle
Katholiken anginge, daß Du bereit seiest, eher Dein Leben zu opfern, als die
Sache Gottes, der Kirche und der Gerechtigkeit Preis zu geben“ (Encycl. 19.
Januar 1860). Wir antworten auf diese prächtigen Worte, daß wir bereit
sind, mit Dir in Gefangenschaft und Tod zu gehen; wir bitten Dich
demüthig, in diesem festen Entschluß und dieser Standhaf-
tigkeit unerschütterlich zu bleiben und Engeln und Menschen das
Bild einer unbezwinglichen Seele und eines souveränen Muthes zu geben.
Das fordert von Dir die Kirche Jesu Christi, zu deren glücklicher Regierung
die weltliche Souveränetät den römischen Päpsten von der Vorsehung zuge-
theilt und welche die Beschützung dieser Souveränetät so als ihre Sache an-
erkannt hat, daß ehedem, während der apostolische Stuhl leer stand, mitten
unter den schrecklichsten Umständen alle Väter vom Concil zu Kostnitz selbst
in Gemeinschaft die weltlichen Besitzungen der römischen Kirche haben ver-
walten wollen, wie dies die öffentlichen Dokumente beglaubigen. Das ver-
langen von Dir die gläubigen Christen, welche, durch alle Gegenden des
Erdballs verstreut, sich glücklich preisen, daß sie uns frei zu Dir haben
kommen und den Interessen ihrer Gewissen obliegen sehen. Das verlangt
von Dir endlich die bürgerliche Gesellschaft, welche fühlt, daß der Umsturz
Deiner Regierung auch ihre eigenen Grundvesten erschüttern würde.
„Durch ein gerechtes Urtheil hast Du jene schuldbeladenen Menschen ver-
dammt, welche die Kirchengüter angetastet haben, und all ihr Thun für
null und nichtig erklärt (Allocutlon vom 26. September 1859); Du hast
dekretirt, daß alle von ihnen versuchten Handlungen gesetzwidrig und kirchen-
räuberisch seien (Allocution vom 20. Juni 1859); Du hast mit Fug und
Recht erklärt, daß die Urheber dieser Missethaten kirchliche Strafen und Cen-
suren verwirkt haben. (Apostolischer Brief vom 26. März 1860.)
„Diese ernsten Worte aus Deinem Munde und diese bewunderungs-
würdigen Handlungen müssen wir mit Hochachtung aufnehmen und noch-
mals unsere volle Zustimmung aussprechen.“
Die Adresse ist von 264 Erzbischöfen und Bischöfen unterzeichnet, von
denen 56 Frankreich, 34 Amerika, 33 Italien, 32 Spanien, 21 Oesterreich
und den übrigen kathol. Staaten Deutschlands, 17 den britischen Inseln und
Kanada, 10 dem Orient, 4 Belgien und Holland, 2 Polen und 2 Rußland
angehören; 53 Bischöfe in partibus inlidelium vervollständigen die Zahl.
22. Juni. Die bei Anlaß des Canonisationsfestes aus den verschiedenen Staaten
Italiens nach Rom gekommenen Geistlichen überreichen dem h. Vater
eine Adresse, in der sie in der feierlichsten Weise ihre Anhänglichkeit an den
Papst-König aussprechen.
3. Juli. Schreiben des Papstes an das Portugiesische Episcopat (s. unter
Portugal).
7. Sept. Das Römische Nationalcomité sucht die Römer durch ein Proclam im
Sinne der Turiner Regierung über das mißlungene Unternehmen Gari-
baldi's zu beruhigen.
28. „ Der franz. Gesandte Lavallette verläßt Rom, um nicht mehr dahin zu-
rückzukehren. -