Schweiz. 301
15. Jan. Der Ständerath nimmt den Gesetzesentwurf über das Verfahren bei
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Trennung gemischter Ehen (gegen den die schweiz. Bischöfe unter dem
24. Nov. 1861 protestirt hatten) mit 23 gegen 13 Stimmen an.
„ Der Nationalrath nimmt denselben Gesetzesentwurf mit 55 gegen 20 Stim-
men an. — Der Bundesrath beantragt für die Rheincorrection einen
Bundesbeitrag von Fr. 3,100,100 an die Kantone St. Gallen und Grau-
bünden.
Der Bundesrath beharrt in einer Depesche nach Paris darauf, daß eine
Gränzverletzung im Dappenthal von Seite Frankreichs wirklich stattge-
funden habe und kann daher nicht unterlassen, gegen dieses Vorgehen, durch
welches die von der Schweiz bisher festgehaltene Souveränetätsausübung
im Dappenthale immer mehr beschränkt und der Statusquo zu ihrem Nach-
theile wesentlich verändert würde, ausdrücklich sich zu verwahren.
(Waadt). Der nach der neuen Verfassung auch neugewählte Gr. Rath
" bestellt die Regierung. Delarageaz, die Seele der bisherigen, bleibt bei
allen Wahlen mit 20 Stimmen in der Minderheit.
3. Febr. Die gemischte franz.-schweiz. Commission bezüglich der Affaire von
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Ville-la-Grande kann sich über einen gemeinsamen Bericht und An-
trag nicht einigen.
Schluß der Session der Bundesversammlung.
Schlußrede des Nationalrathspräs.: „Ueberblicken wir die behan-
delten Geschäfte, so finden wir, daß selbige mit einer naturgemäßen Ent-
wicklung der Bundesverfassung übereinstimmen und geeignet sind: einer=
seits unserm Vaterlande diejenige Stellung gegen Außen zu sichern, welche
ihm gebührt, sei es durch Ausbildung unsrer Wehrkraft, sei es durch Ab-
schluß von Verträgen mit solchen Ländern, welche mit der Schweiz in
nähere, Handel und Wandel erleichternde Verbindungen zu treten wünschen;
anderseits im Innern das friedliche Nebeneinanderleben verschiedener Kon-
fessionen immer mehr zu befestigen, Handel und Wandel zu erleichtern,
eine möglichst gleichmäßige Rechtsprechung zu erzielen und die geistigen und
materiellen Kräfte der Nation in jeder Richtung zu entwickeln. Im Be-
sondern erwähne ich hier der großartigen Straßen = und Wasserbauten,
welche in verschiedenen Kantonen schon längst eine Nothwendigkeit sind,
deren Ausführung aber die Kräfte der einzelnen Kantone Übersteigt und
welche deshalb ohne Bundeshülse nicht ausgeführt werden können. Möge
es dem Bunde gelingen, die Mittel zu finden, um diese gemeinnützigen
und großartigen Werke erstellen zu können; möge man dabei nie aus den
Augen verlieren, daß eine gute finanzielle Stellung für die Erxistenz des
Bundes eine Nothwendigkeit ist, daß ohne diese der Bund in seiner jetzigen
Gestalt nicht bestehen kann und daß daher diese vor Allem aus gewahrt
werden muß. Können ohne Gefährdung der Finanzen diese Werke mit
Hülfe des Bundes erstellt werden, so setzt sich der Bund auf solche Weise
das schönste und unvergänglichste Monument.“
Schlußrede des Ständerathspräs.: „Wohl keine Sitzung der Bundes-
versammlung seit der Umwandlung des schweizerischen Staatenbundes in
einen Bundesstaat hat besser als die heute zu Ende gehende Session den
Beweis geleistet, daß die Ansicht, als sei der Ständerath in unserm stqat-
lichen Organismus unnöthig, unbegründet ist. Ich erinnere diesfalls nur
an das Gesetz, betreffend den Gerichtsstand bei Scheidungsklagen in ge-
mischten Ehen, und an den Beschluß betreffend den Rekurs von Prote-
stanten aus dem Kanton Freiburg hinsichtlich der Feier katholischer Festtage.
Jenes Gesetz und dieser Beschluß gingen bereits während der ersien Ab-
theilung unsrer Sitzung vom Ständerath aus; beiden verweigerte damals