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der Nationalrath seine Zustimmung. Als jedoch unsere Behörde bei der
zweiten und dritten Berathung grundsätzlich auf ihren Beschlüssen beharrte,
pflichtete auch der Nationalrath denselben bei. Diese Erscheinung leistet
wohl den Beweis, der übrigens aus den Protokollen der gesetzgebenden
Näthe seit 14 Jahren noch vielfach entnommen werden kann, daß der
Ständerath keine überflüssige, viel weniger eine den Fortschritt und die
Entwicklung unserer staatlichen Zustände hindernde Einrichtung ist. Ob-
schon seine Mitgliederzahl kaum den dritten Theil derjenigen des National=
rathes beträgt und die Stimmabgabe hier so wenig wie dort durch das
Gewicht kantonaler Instruktionen unterstützt wird, hat gleichwohl der Stände-
rath an Selbstständigkeit und eigener Prüfung der vorkommenden Fragen
stets als ebenbürtig mit dem Nationalrathe sich bewiesen.“
45. Febr. (Genf). Petitionssturm gegen die Spielhölle des Hrn. James Fazy.
24. „ Auf das Verlangen Frankreichs, daß von der Gesammtentschädigung in
dem Conflikt an Ville-la-Grande die Schwelz zwei Drittel, Frank-
reich ein Drittel zahlen solle, antwortet der Bundesrath: um das kleinliche
Markten zu beendigen, zahle die Schweiz die ganze Entschädigung der
Savoyarden, indem sie das Urtheil über Recht und Unrecht der öffentlichen
Meinung Europa's anheimstelle.
3. März. (Zürich). Der Große Nath beschließt mit 157 gegen 22 Stimmen
die Aufhebung des Klosters Rheinau.
14. „ (Genf). Die Regierung weist den Nuntius mit seiner Beschwerde wegen
Einführung der Civilehe in den ehemals savoyischen Gemeinden des Kantons
damit ab, daß dieselbe ja in ganz Savoyen eingeführt sei.
15. „ (St. Gallen). Der evangelische Gr. Rath beschließt einstimmig eine
neue Organisation der evangelischen Kirche. «
10. April. (Genf). Der Chef der Justiz und Polizei bescheidet die Petition
gegen das Spielhaus von James Fazy abschlägig.
6. Mai. (Zürich, Bern und Neuenburgy). Integralerneuerungen der Gr.
Näthe. Dieselben sallen in allen drei Kantonen wesentlich im. Sinne der
bisherigen Majoritäten aus.
4. Juni. (Bern). Der Gr. Rath erneuert die Regierung im Sinne des bisher
herrschenden Systems. „
15. „ (Genf). Die Wahlen in den Verfassungsrath fallen entschieden zu Gunsten
der sog. Independenten und gegen die Partei James Fazy aus.
7. Juli. Zusammentritt der Bundesversammlung. Der Präsident des Nat.=
Rathes bemerkt über die Erledigung der Affaire von Ville-la-Grande, daß
sich die Schweiz darin mehr auf den Standpunkt der Großmuth als des Rechtes
gestellk habe, vergessend, daß Großmuth dem Großen zieme, bei Kleinen
aber leicht als Schwäche gelte. Zum Präsidenten des Nat.-Rathes wird
eD (v. Zürich), zu demjenigen des Ständerathes Vigier (v. Solothurn)
gewählt.
12. „ Beim deutschen Schützenfest in Frankfurt betheiligen sich die
Schweizer, vom Centralcomité offiziell dazu eingeladen, überaus zahlreich
und werden in Frankfurt aufs zuvorkommendste aufgenommen.
15. „ Der Nat.-Rath beschließt nach dem Antrag des Bundesrathes einen Bei-
trag von Fr. 3,100,000 aus Bundesmitteln für die Rheincorrection
und überweist die Frage der Juragewässercorrection der Initiative des
Bundesraths.
20. „ Eidg. Sängerfest in Chur.
22. „ Bei Gelegenheit des bundesräthlichen Geschäftsberichtes gibt die Anerken-
nung des Königreichs Italien Anlaß zu einer heftigen Debatte. Es wird