Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dritter Jahrgang. 1862. (3)

302 Schweiz. 
der Nationalrath seine Zustimmung. Als jedoch unsere Behörde bei der 
zweiten und dritten Berathung grundsätzlich auf ihren Beschlüssen beharrte, 
pflichtete auch der Nationalrath denselben bei. Diese Erscheinung leistet 
wohl den Beweis, der übrigens aus den Protokollen der gesetzgebenden 
Näthe seit 14 Jahren noch vielfach entnommen werden kann, daß der 
Ständerath keine überflüssige, viel weniger eine den Fortschritt und die 
Entwicklung unserer staatlichen Zustände hindernde Einrichtung ist. Ob- 
schon seine Mitgliederzahl kaum den dritten Theil derjenigen des National= 
rathes beträgt und die Stimmabgabe hier so wenig wie dort durch das 
Gewicht kantonaler Instruktionen unterstützt wird, hat gleichwohl der Stände- 
rath an Selbstständigkeit und eigener Prüfung der vorkommenden Fragen 
stets als ebenbürtig mit dem Nationalrathe sich bewiesen.“ 
45. Febr. (Genf). Petitionssturm gegen die Spielhölle des Hrn. James Fazy. 
24. „ Auf das Verlangen Frankreichs, daß von der Gesammtentschädigung in 
dem Conflikt an Ville-la-Grande die Schwelz zwei Drittel, Frank- 
reich ein Drittel zahlen solle, antwortet der Bundesrath: um das kleinliche 
Markten zu beendigen, zahle die Schweiz die ganze Entschädigung der 
Savoyarden, indem sie das Urtheil über Recht und Unrecht der öffentlichen 
Meinung Europa's anheimstelle. 
3. März. (Zürich). Der Große Nath beschließt mit 157 gegen 22 Stimmen 
die Aufhebung des Klosters Rheinau. 
14. „ (Genf). Die Regierung weist den Nuntius mit seiner Beschwerde wegen 
Einführung der Civilehe in den ehemals savoyischen Gemeinden des Kantons 
damit ab, daß dieselbe ja in ganz Savoyen eingeführt sei. 
15. „ (St. Gallen). Der evangelische Gr. Rath beschließt einstimmig eine 
neue Organisation der evangelischen Kirche. « 
10. April. (Genf). Der Chef der Justiz und Polizei bescheidet die Petition 
gegen das Spielhaus von James Fazy abschlägig. 
6. Mai. (Zürich, Bern und Neuenburgy). Integralerneuerungen der Gr. 
Näthe. Dieselben sallen in allen drei Kantonen wesentlich im. Sinne der 
bisherigen Majoritäten aus. 
4. Juni. (Bern). Der Gr. Rath erneuert die Regierung im Sinne des bisher 
herrschenden Systems. „ 
15. „ (Genf). Die Wahlen in den Verfassungsrath fallen entschieden zu Gunsten 
der sog. Independenten und gegen die Partei James Fazy aus. 
7. Juli. Zusammentritt der Bundesversammlung. Der Präsident des Nat.= 
Rathes bemerkt über die Erledigung der Affaire von Ville-la-Grande, daß 
sich die Schweiz darin mehr auf den Standpunkt der Großmuth als des Rechtes 
gestellk habe, vergessend, daß Großmuth dem Großen zieme, bei Kleinen 
aber leicht als Schwäche gelte. Zum Präsidenten des Nat.-Rathes wird 
eD (v. Zürich), zu demjenigen des Ständerathes Vigier (v. Solothurn) 
gewählt. 
12. „ Beim deutschen Schützenfest in Frankfurt betheiligen sich die 
Schweizer, vom Centralcomité offiziell dazu eingeladen, überaus zahlreich 
und werden in Frankfurt aufs zuvorkommendste aufgenommen. 
15. „ Der Nat.-Rath beschließt nach dem Antrag des Bundesrathes einen Bei- 
trag von Fr. 3,100,000 aus Bundesmitteln für die Rheincorrection 
und überweist die Frage der Juragewässercorrection der Initiative des 
Bundesraths. 
20. „ Eidg. Sängerfest in Chur. 
22. „ Bei Gelegenheit des bundesräthlichen Geschäftsberichtes gibt die Anerken- 
nung des Königreichs Italien Anlaß zu einer heftigen Debatte. Es wird
	        
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