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seinem Wiederzusammentritt die Annahme einer practischen Maßregel em-
pfehlen, behufs einer den rebellischen Staaten anzubietenden Geldentschädi-
gung für die Freilassung ihrer Sklaven. Auch die Bemühungen für Sklaven-
Colonisirung würden mit deren Einwilligung fortgesetzt werden. Der Prä-
sident erklärt ferner, daß vom 1. Januar 1863 sämmtliche Sklaven eines
Staatentheiles, dessen Einwohner sich zu dieser Zeit im Aufstande gegen die
Bundesregierung befinden, von da an für alle Zeiten frei sein sollen. Die
Bundes-Erecutivgewalt, sowie alle Militär= und Flottenbehörden werden die
Freiheit solcher Personen anerkennen und aufrecht erhalten, und werden sich
jeden Schrittes enthalten, um Bemühungen derselben zur Erlangung ihrer
thatsächlichen Freiheit entgegenzutreten. Die Bundesregierung wird am
1. Januar die Staaten und Staatentheile, welche sich zu jener Zeit im Auf-
stande befinden, namhaft machen, und wenn ein Staat oder dessen Bevöl-
kerung am 1. Januar durch regelrecht von der Mehrheit wahlberechtigter
Bürger gewählte Abgeordnete im Congresse der Vereinigten Staaten vertreten
ist, so soll dieß in Abwesenheit starker Gegenbereise als endgiltiger Beweis
für die Loyalität des betreffenden Staates oder Staatentheils angesehen wer-
den. Der Präsident befiehlt den Militär= und Flottenbehörden, ganz be-
sonders diejenigen Congreßacte zu berücksichtigen, welche die Rückgabe flüch-
tiger Sklaven verdleten, und lenkt ihre Aufmerksamkeit auf den die Sklaverei
sreziell betreffenden Theil der Confiscationsacte. Schließlich wird in dieser
Proklamation bemerkt, es werde die Bundesregierung gelegener Zeit den
Antrag befürworten, daß sämmtliche während der Rebellion loyal geblic-
benen Bürger, nach Wiederherstellung der constitutionellen Beziehungen, für
alle ihre Verluste, einschließlich den Verlust ihrer Sklaven durch die Ver-
einigten Staaten entschädigt werden sollten.
24. Sept. Versammlung von Gouverneuren der nördlichen Unionsstaaten in Al-
toona (Pennsylvanien), auf Einladung der Gouverneure von Ohio und
Pennsylvanien, um über die Lage der Union zu berathen.
27. „ Die Gouverneure von 16 Staaten richten an Lincoln eine Zustimmungs-
adresse zu seiner Proclamation v. 22. Sept.
35. Okt. Glückliches Gefecht der Unionstruppen unter Gen. Rosenkranz bei Ko-
rinth (Tenessee) über die südlichen Generale Price und van Dorn.
8. „ Ein Tagsbefehl M1'Clellans verbictet in der Armee jede Discussion über
die Sklavenbefreiungsproklamation Lincolns.
9. „ GElückliches Gefecht der Unionstruppen unter Gen. Buell über die Truppen
des Südbundes unter Gen. Bragg.
13. „ Ein demokratisches Meeting in Newyork erklärt sich gegen die Proklamation
Lincolns und gegen die republikanische Partei.
14. „ Wahl der Staatsbeamten und Congreßmitglieder in Pennsylvanien und
mehreren andern Staaten. Die demokratische Partei erringt wesent-
liche Erfolge über die republikanische.
20. „ Der Congreß des Südbunds beschließt: „der Präsident der Südstaaten ist
u Vergeltungsmaßregeln ermächtigt gegenüber der Negerbefrelungsmaßregel
incolns und anderen Barbarelen des Feindes.“ "
4. Nov. Wahl der Staatsbeamteten und Congreßmitglieder in weiteren 10 Staa-
ten der Union. Die demokratische Partei erringt neuerdings wesent-
liche Erfolge über die republikanische, namentlich im Staate Newyork.
17. „ MClellan wird des Oberbefehls über die Potomacarmee enthoben und
General Burnside zu seinem Nachfolger ernannt.