Deutschland. 41
10. März. Das Centralcomité für das erste deutsche Schützenfest in
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Frankfurt ladet die Schweizer Schützen officiell zur Theilnahme ein:
Die deutschen Schützen entbieten Cuch brüderlichen Gruß und Hand-
schlag. Wir grüßen die Schweizer Schützen und mit, und in ihnen das
Schweizer Volk. — Was wir anstreben, Ihr habts erreicht: Stärke
durch Einheit, Wehrfähigkeit des Ganzen durch die Wehrtüchtigkeit aller
Einzelnen. In Euern großen Nationalfesten, den eidgenössischen Bundes-
schießen pflegt und nährt Ihr die Liebe zum Vaterlande, begeistert Ihr die
Jugend zum Opferdienste der Freiheit! — Wohlan denn! Euer Vorbild.
zeigt uns den Weg zur Erreichung des Zieles. Im vorigen
Jahre ward auf dem ersten deutschen Schützenfeste in Gotha der deutsche
Schützenbund gegründet, in diesem Jahre feiern wir das erste deutsche
Bundesschießen. Dasselbe findet in den Tagen vom 3. bis 19. Juli
1862 in Frankfurt a. M. statt. — Auch Cuch, Schweizer Schützen, laden
und rufen wir zu unserem Nationalfeste. Verherrlicht, willkommene Gäste
der deutschen Schützenbrüder, unser Fest durch zahlreiche Betheiligung und
durch Euere altbewährte Schützenkunst! Laßt uns einander die Hände reichen
im gemeinsamen Streben nach Freiheit, Recht und Unabhängigkeit.“
„ (Preußen). Auflösung des Preußischen Abgeordneten-Hauses.
An diesem Tage sollten die Debatten über die deutsche Frage nach
dem Antrage des Ausschusses (s. unter 25., 27., 28. Februar.)
beginnen.
„ (Waldeck). Der Landtag genehmigt mit 12 gegen 3 Stim-
men die Militär-Convention mit Preußen.
„ (Baden). Der Kriegsminister kündigt dem Landtag an, daß
die Regierung dem nächsten Landtage einen auf dem Grundsatze der
allgemeinen Wehrpflicht beruhenden Gesetzesvorschlag vorlegen werde.
„ (Baden). Die I. Kammer beschließt nach einer sehr leb-
haften Discussion, den Wunsch auszusprechen, daß
„die Großherzogl. Regierung, wie sie es bisher gethan habe, auch ferner
sich die Herstellung gemeinsamer Gesetzeswerke angelegen sein lasse, und zu-
gleich darauf Bedacht nehme, daß dabei, so lange es an einem gefetzgebenden
Gesammtorgan für Deutschland fehle, die verfassungsmäßigen Rechte, der
Einzelstaaten gesichert bleiben und insbesondere die Kammern zu wirk-
samer Bethätigung ihrer verfassungsmäßigen Rechte, zum Mithandeln in
einem Stadium herangezogen werden, in welchem ihnen noch eine wahre
Einwirkung auf das werdende Gesetz möglich ist.“
» (Coburg-Gotha). Der vereinigte Landtag beschließt mit
12 gegen 5 Stimmen, das Einführungsgesetz für die Militär-
Convention mit Preußen zu verschieben, bis das Verhältniß zur
Civilgewalt geregelt sei.
„ (Hamburg). Die Bürgerschaft verwirft mit großer Mehr-
heit das Prinzip der Freizügigkeit.
19. (Lübeck). Eine zahlreiche Versammlung verlangt vom Senat
die Einführung der Gewerbefreiheit.
„ (Bundestag). Die Bundesversammlung schließt sich den in
den Oesterr.-Preuß. Depeschen vom 14. Februar d. Js. an Däne-