Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dritter Jahrgang. 1862. (3)

Deutschland. 41 
10. März. Das Centralcomité für das erste deutsche Schützenfest in 
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27. 
Frankfurt ladet die Schweizer Schützen officiell zur Theilnahme ein: 
Die deutschen Schützen entbieten Cuch brüderlichen Gruß und Hand- 
schlag. Wir grüßen  die   Schweizer Schützen und mit, und in ihnen das 
Schweizer Volk. — Was wir anstreben, Ihr habts erreicht: Stärke 
durch Einheit, Wehrfähigkeit des Ganzen durch die Wehrtüchtigkeit aller 
Einzelnen. In Euern großen Nationalfesten, den eidgenössischen Bundes- 
schießen pflegt und nährt Ihr die Liebe zum Vaterlande, begeistert Ihr die 
Jugend zum Opferdienste der Freiheit! — Wohlan denn! Euer Vorbild. 
zeigt uns den Weg zur Erreichung des Zieles. Im vorigen 
Jahre ward auf dem ersten deutschen Schützenfeste in Gotha der deutsche 
Schützenbund gegründet, in diesem Jahre feiern wir das erste deutsche 
Bundesschießen. Dasselbe findet in den Tagen vom 3. bis 19. Juli 
1862 in Frankfurt a. M. statt. — Auch Cuch, Schweizer Schützen, laden 
und rufen wir zu unserem Nationalfeste. Verherrlicht, willkommene Gäste 
der deutschen Schützenbrüder, unser Fest durch zahlreiche Betheiligung und 
durch Euere altbewährte Schützenkunst! Laßt uns einander die Hände reichen 
im gemeinsamen Streben nach Freiheit, Recht und Unabhängigkeit.“ 
„ (Preußen). Auflösung des Preußischen Abgeordneten-Hauses. 
An diesem Tage sollten die Debatten über die deutsche Frage nach 
dem Antrage des Ausschusses (s. unter 25., 27., 28. Februar.) 
beginnen. 
„ (Waldeck). Der Landtag genehmigt mit 12 gegen 3 Stim- 
men die Militär-Convention mit Preußen. 
„ (Baden). Der Kriegsminister kündigt dem Landtag an, daß 
die Regierung dem nächsten Landtage einen auf dem Grundsatze der 
allgemeinen Wehrpflicht beruhenden Gesetzesvorschlag vorlegen werde. 
„ (Baden). Die I. Kammer beschließt nach einer sehr leb- 
haften Discussion, den Wunsch auszusprechen, daß 
„die Großherzogl. Regierung, wie sie es bisher gethan habe, auch ferner 
sich die Herstellung gemeinsamer Gesetzeswerke angelegen sein lasse, und zu- 
gleich darauf Bedacht nehme, daß dabei, so lange es an einem gefetzgebenden 
Gesammtorgan für Deutschland fehle, die verfassungsmäßigen Rechte, der 
Einzelstaaten gesichert bleiben und insbesondere die Kammern zu wirk- 
samer Bethätigung ihrer verfassungsmäßigen Rechte, zum Mithandeln in 
einem Stadium herangezogen werden, in welchem ihnen noch eine wahre 
Einwirkung auf das werdende Gesetz möglich ist.“ 
» (Coburg-Gotha). Der vereinigte Landtag beschließt mit 
12 gegen 5 Stimmen, das Einführungsgesetz für die Militär- 
Convention mit Preußen zu verschieben, bis das Verhältniß zur 
Civilgewalt geregelt sei. 
„ (Hamburg). Die Bürgerschaft verwirft mit großer Mehr- 
heit das Prinzip der Freizügigkeit. 
19. (Lübeck). Eine zahlreiche Versammlung verlangt vom Senat 
die Einführung der Gewerbefreiheit. 
„ (Bundestag). Die Bundesversammlung schließt sich den in 
den Oesterr.-Preuß. Depeschen vom 14. Februar d. Js. an Däne-
	        
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