Preußen. 145
Stande gekommen ist, durch eine neue Gesetzvorlage näher geregelt werden
sollen. Durchdrungen von der Ueberzeugung, daß die neue Formation des
Heeres, welche wir Ew. Maj. Weisheit verdanken, sich als ebenso zweckent-
sprechend wie den wirthschaftlichen Interessen des Landes förderlich bewährt
hat und daher in ihrem Fortbestande nimmermehr gefährdet werden darf,
werden wir den in Aussicht gestellten Entwurf eines neuen Gesetzes über die
Verpflichtung zum Kriegsdienst einer sorgfältigen Prüfung unterwerfen. . .
Die Lage von ganz Europa ist eine bewegte. Die verschiedensten, ja ganz
divergirenden politischen Anschauungen haben mit Dank es begrüßt, daß Ew.
Maj. die Ehre und die Rechte Ihrer Krone und Preußens in fester Hand
gehalten haben. In der That kann nur dadurch, daß die Machtstellung
Preußens und sein providentieller Beruf für Deutschland
allseitige Anerkennung findet, die Einheit, Macht und Sicherheit des deutschen
Vaterlandes wahrhaft gefördert werden. Wir dürfen mit Zuversicht hoffen,
daß die sorgsame Wahrung der Ehre und der Rechte Ew. Maj. Krone auch
bei der kais. österr. Regierung die Ueberzeugung hervorrufen wird, daß nur
im Einverständniß und durch gemeinsames Vorgehen mit Preußen das
Gedeihen und die Sicherheit Deutschlands zu erreichen ist. .. Unser Trost in
mannigfachen Zerwürfnissen und unsere Freude ist, daß Ew. Maj. mit uns
an dem Vertrauen festhalten, es ist noch dasselbe alte preußische Volk, welches
durch Gottes Gnade Ihrer kgl. Regierung anvertraut ist. Das feste und
wohlwollende Regiment in Gerechtigkeit und Zucht, welches Ew. Maj. auch
für die Zukunft zugesagt haben, wird — daran zweifeln wir nicht — auch
Irregeleitete bald auf die rechten Wege zurückführen. Ew. Maj. werden mit
Genugthuung sehen, daß Ihr Volk auch jetzt noch in Thaten die alte Treue
zu bewähren wissen und mit Dank und Preis erkennen wird, wie ihm in
seinem Könige der Segen Allerh. Ihrer glorreichen Väter erhalten und
erneuert ist.“
21. Nov. Eine k. Verordnung hebt in Folge des Beschlusses des Abg.=
Hauses gemäß Art. 63 der Verfassung die Preßordonnanz vom 1. Juni
wieder auf.
22. „ Ernennung von 10 neuen lebenslänglichen Mitgliedern des
Herrenhauses.
23. „ Der Kriegsminister bringt im Abg.-Hause den umgearbeiteten
Entwurf des Gesetzes über die Verpflichtung zum Kriegsdienste ein.
— Die Abg. Stavenhagen und Virchow bringen Namens der beiden
liberalen Fractionen einen Antrag bezüglich der schleswig-hol-
steinischen Frage ein. (s. Dtschld.)
28. „ Preußen und Oesterreich haben sich bezügl. der schles-
wig-holsteinischen Frage im wesentlichen verständigt und
geben in der Bundesversammlung eine gemeinsame Erklärung zu
Protokoll, nach der sie ihrerseits entschlossen sind, am Londoner
Vertrag festzuhalten. (s. Dtschld.)
„ „ Das Abg.-Haus beschließt auf den Antrag von Schulze-De-
litzsch und Carlowitz, einen Ausschuß niederzusetzen zu Unter-
suchung der bei den letzten Wahlen vorgekommenen gesetzwi-
drigen Beeinflussung der Wähler und Verkümmerung der
verfassungsmäßigen Wahlfreiheit preuß. Staatsbürger.
1. Dec. Debatte des Abg.-Hauses über die schleswig-holsteinische
Frage. Erklärung des Staatsministeriums. (s. Dtschld.)
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