Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

Oesterreich. 161 
24. Juli. Das Abg.-Haus vertagt sich auf unbestimmte Zeit, nachdem es 
einen Finanzausschuß eingesetzt hat. 
4. Aug. Der Kaiser ladet sämmtliche deutsche Fürsten zu einem Con- 
gresse behufs Berathung der deutschen. Bundesreformfrage nach Frank- 
furt ein (s. Deutschland). - 
»»(Venctken). Hirtenbrief des Bischofs von Verona gegen das 
5. " 
12., 
(offizielle) Giornale di Verona. 
(Siebenbürgen). Ein käaiserl. Rescript wegen des Austritts 
der Magyaren aus dem Landtag und Anordnung von Neuwahlen, 
erklärt, daß der Kaiser die „negative Haltung“ der Ausgetretenen 
mit um so größerem Bedauern und Mißfallen bemerkt habe, als 
die Gewählken, wenn ihre politische Ueberzeugung ihnen die Theil- 
nahme verboten, gar kein Mandat hätten annehmen sollen. Sollten 
die Ausgetretenen von neuem gewählt werden, so werde von ihrer 
Loyalität erwartet, daß sie ihrer neuerlichen Berufung Folge leisten, 
eventuell das neue Mandat sogleich ablehnen werden. 
Dritter gemeinschaftlicher Schritt Englands, Frankreichs und 
Oesterreichs gegenüber Rußland zu Gunsten Polens: 
„Oesterreichische Depesche: „Wie ich zu Ihrer Kenntniß gebracht 
habe, bedauert die kais. Regierung lebhaft, daß Rußland nicht in befriedigender 
Weise auf die Eröffnungen geantwortet hat, welche Oesterreich, im Vereine 
mit Frankreich und Großbritannien, in St. Petersburg gemacht hatte. In 
der That stimmt Fürst Gortschakoff den als Grundlage der Unterhandlungen 
vorgeschlagenen sechs Punkten nur unbestimmt bei. Er bestreitet die Zweck- 
mäßigkeit, zu deren sofortiger Anwendung zu schreiten, vor der völligen 
Wiederherstellung der materiellen Ordnung. Der Herr Vicekanzler scheint zu 
glauben, daß die bloße Besprechung dieser Grundlagen die Durchführung der 
zur Wiedereinführung der Autorität der Regierung in Polen ergrifsenen Maß- 
regeln beeinträchtigen könnte. Die Mitwirkung der Mächte würde zudem den 
zu fassenden Beschlüssen das Gepräge einer Einmengung in die inneren An- 
gelegenheiten Rußlands geben, welche das Cabinet von St. Petersburg nicht 
zugeben möchte. Der russische Hof verweigert sonach, eine Conferenz der acht 
Mächte anzunehmen, welche die Wiener Congreßacte unterfertigt haben. In- 
dem das russische Gouvernement die in biesem Acte erwähnten allgemeinen 
Grundsätze als außer Betracht stehend ansieht, würde dasselbe nur zu einem 
directen Einverständnisse mit den Höfen von Oesterreich und Preußen einwil- 
ligen, um die respective Lage ihrer polnischen Besitzungen, auf welche sich die 
Stipulationen von 1815 ausdehnen, mit den Forderungen der Gegenwart und 
den Fortschritten der Zeit in Einklang zu bringen. goer Fürst Gortschakoff 
hat uns überdieß bemerklich gemacht, daß diese Verfahrungsweise dem im 
Jahre 1815 eingehaltenen Vorgange entsprechend wäre. Die kaiserliche Re- 
gierung muß constatiren, daß in der Mehrzahl dieser Punkte ihre Meinung 
von der des russischen Gouvernements abweicht... Indem wir so unsere 
Ansichten dem Fürsten Gortschakoff mittheilen, erübrigt uns, eine gebieterische 
Pflicht zu erfüllen, nämlich seine ernsteste Aufmerksamkeit auf die Wichtigkeit 
der Lage und die Verantwortlichkeit zu lenken, welche dieselbe auf Rußland 
ladet. Oesterreich, Frankreich und Großbritannien haben die dringende Noth- 
wendigkeit hervorgehoben, einer Sachlage ein Ende zu setzen, welche beklagens- 
werth und voll Gefahren für Europa ist; sie haben zu gleicher Zeit die Mittel 
bezeichnet, welche nach ihrem Dafürhalten angewandt werden müssen, um zu 
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