Rußland. 255
2. Mai. (Polen.) Der Regierungspublicist Miniszewski wird in
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Warschau ermordet.
„ (Polen.) Das „Centralcomité als provisorische National=
Regierung“ nimmt den Titel „Nationalregierung“ an:
„In Erwägung, daß die Sache der Unabhängigkeit Polens seit drei Mo-
naten sich zu einem osfenen Kampfe mit der Fremdherrschaft gestaltet hat,
daß unter der Fahne des Volksaufstandes gegenwärtig bereits alle Schichten
des polnischen Volkes ohne Unterschied des Standes und Bekenntnisses ver-
treten sind, daß der Aufstand, sich unter dem Drucke des übermächtigen Tod-
seindes organisirend, nicht allein sich nicht erdrücken läßt, sondern sich im
Gegentheil durch ein dreimonatliches Ringen immer mehr erweiterte und die
Mittel zum weiteren Kampfe mit den Moskowitern vorbereitete; in Erwi-
gung, daß die ganze Nation auf Aussorderung des Centralcomité auf dem
Altare des Vaterlandes ihr Blut und ihre Habe niederlegt und damit der
Machtbefugniß des Comité die erhabenste Sanction, nämlich die Sanction
der freiwilligen Anerkennung, ertheilt. — Diese Veränderung des Namens
der Regierung hat keinerlei Veränderung der Grundsätze zur Folge; diese
bleiben vielmehr dieselben, nämlich: a) Erkämpfung und Sicherung der Un-
abhängigkeit der Lande Polens, Litthauens und Rothrußlands (Reußen, Rus);
b) Eigenthumsverleihung an die Bauern in Polen, Litthauen und Rothruß-
land im Sinne des Decrets vom 22. Januar d. J.; e) Gleichheit vor dem
Gesetze hinsichtlich aller Einwohner Polens, Litthauens und Rothrußlands
ohne Unterschied der Stände und Bekenntnisse; d) Verbürgung der allerwei-
testen nationalen Entwickelung und Berechtigung der Sprache gegenüber den
mit Polen vereinigten Brudervölkern Litthauens und Rothrußlands; e) An-
erkennung Litthauens und Rothrußlands als vollständig mit Kronpolen gleich-
berechtigter und das staatliche Ganze Polens bildender Landestheile;.f) Ver-
tretung der nationalen Principien und Traditionen ohne Präjudicirung irgend-
welcher Regierungsform für die Zukunft, da dies zur Competenz der Nation
gehört, und nur die Nation selbst, nach Erlangung ihrer Unabhängigkeit,
darüber zu beschließen das Recht hat.“
„ (Rothrußland.) Ausbruch der Insurrection in Kiew, Volhy-
nien, Podolien und der Ukräne.
„ (Baltische Provinzen.) Die Ritterschaften der baltischen
Provinzen richten eine Ergebenheitsadresse an den Kaiser:
„Ew. Maj. treue baltische Lande kennen nur Eine Pflicht, nur Eine Fahne.
Unsere Verbindung mit dem großen Reiche hat auf zahllosen Schlachtfeldern
die Bluttaufe empfangen. Und soll der Krieg entbrennen, so dürfte es den
Ostseeprovinzen beschieden sein, als erster Kampfplatz des Reiches Vorposten
zu sein. Auf dieser Stelle — dessen getrauen wir uns mit fester Zuversicht
— werden Ew. Maj. Feinde erfahren, daß trotz verschiedener Sprache und
Institutionen gleiches Gefühl für Thron und Monarchie die Bewohner der
Ostseeprovinzen mit Rußlands Kernvolk einigt, und Sie, Maj., unser erha-
bener Herr, werden in uns in der ernsten Stunde der Gefahr nichts ver-
missen von der unerschütterlichen Treue und der opferfreudigen Hingebung
unserer Vorfahren.“ 1
„ (Polen.) Der Termin des kaiserlichen Amnestieerlasses vom
13. April läuft ohne allen Erfolg ab.
„ (Litthauen.) General Nazimow als Gouverneur von Wilna,
Grodno, Kowno und Minsk, wird durch General Murawiew ersetzt.
„ Rüstungen in Finnland.
(Finnland.) Der academische Senat und der Magistrat von
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