308 Heilage I.
4. Jan. (Preußen). Budgetdebatte des Abg.-Hauses. Die für den
Etat des Ministeriums des Innern geforderten 35,000 Thlr. zu
geheimen Ausgaben im Dienste der Polizei werden mit großer
Mehrheit gestrichen.
(Preußen). Sitzung der Anleihecommission des Abg.-Hauses.
Hr. v. Bismarck wiederholt seine Behauptung, daß die Vereinba-
rungen von 185½ Preußen allein das Recht geben, sich um Schles-
wig zu bekümmern und daß der Schutz für die Deutschen Schles-
wigs davon abhange, daß Preußen diese Vereinbarungen aufrecht
erhalte. Er bestreitet die Competenz des deutschen Bundes; poli-
lische Fragen seien keine Rechtsfragen, nur Machtfragen; Preußen
könne sich nicht majorisiren lassen, etwa durch eine Majorität, die
ein paar Millionen repräsentire; die deutschen Großmächte seien
das Glashaus, das den deutschen Bund vor europäischem Zug-
wind schütze.
. , (Sachsen). Der Minister v. Beust bemüht sich, die Abstim-
mung Sachsens in der Bundesversammlung v. 3. d. M. für Aus-
weisung des Herzogs Friedrich aus Holstein zu rechtfertigen. —
Entschiedene Antwort Beusts auf eine grobe Note des englischen
Gesandten in Dresden.
(Donaufürstenthümer). Fürst Cousa genehmigt die von
der Nationalversammlung beschlossene Aufhebung der Klöster in der
Moldau und Wallachei. Großartige Kundgebungen im ganzen Land
zu Gunsten der Maßregel. Die rumänische Geistlichkeit leistet der
Bewegung Vorschub.
„ (Preußen). Der Budgetausschuß des Abg.-Hauses beschließt
fast einstimmig, auf einfache Ablehnung des Budgets für 1863
anzutragen.
„ „ (Holstein). Die einzige bisher noch zurückgebliebene Stadt des
Landes, Heiligenhafen, sendet eine Huldigungsdeputation an den
Herzog Friedrich nach Kiel.
(Rußland). Eine Regierungsverordnung in Polen befiehlt die
Sequestrirung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens der
Theilnehmer am Aufstande und legt den kath. Bischöfen und Bis-
thumsverwesern eine abermalige Contribution von 18 3, den Ca-
nonicis von 16 ihrer Einnahmen auf.
7. , (Preußen). Die Commission des Abg.-Hauses beschließt ein-
stimmig, auf Ablehnung der Regierungsvorlage bezüglich Ergän-
zung des Art. 99 der Verfassung anzutragen.
„ „ (Sachsen). Die l. Kammer tritt einstimmig den Beschlüssen der
II. Kammer vom 15. Dec. v. J. bezüglich der schleswig-holsteini-
schen Frage mit dem Zusatze bei, daß „sobald es die Verhältnisse
gestatten, die verfassungsmäßigen Stände der betheiligten Länder über
die Thronfolge gehört werden möchten.“
°„ 7 (Lichtenstein). Der Landtag beschließt eine Adresse an den
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