338 Geilage I.
28. Febr. (Oesterreich). Der Kaiser empfängt die Deputation der
schleswigschen Ständemitglieder. Antwort des Kaisers auf die
Adresse derselben.
29. „ (Schleswig). Das Danewerk wird unter dem Jubel der Be-
völkerung zu demoliren begonnen.
(Spanien). Rücktritt des Ministeriums Arrazola.
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. März. (Preußen). Der bisherige preuß. Gesandte am Bunde,
v. Sydow, wird abberufen und durch v. Savigny ersetzt.
(Romy). Conuflikt zwischen den päpstlichen und den französischen
Truppen in Nom.
(Belgien). Wiederzusammentritt der Kammern. Das Mini-
sterium ertheilt denselben Aufschlüsse über die noch schwebende Mi-
nisterkrisis.
2. „ (Dänemark). Die bisher in Dänemark festgehaltenen Mann-
schaften der holsteinischen Regimenter werden endlich größtentheils
in ihre Heimath entlassen.
(Württemberg). Die l. Kammer tritt den Beschlüssen der
II. Kammer vom 27. Febr. bei, doch ohne die Voraussetzung und
ohne den Zusatzbeschluß.
„ „ (Hannover). Erste Besprechung der II. Kammer über die
Verfassungsfrage.
„ „ (Holstein). Die Bürgerdeputirten von Kiel dringen bei den
Bundescommissären auf schleunige Einberufung der Stände.
„ „ (Oesterreich). Eröffnung der sämmtlichen Landtage der Mo-
narchie mit Ausnahme derjenigen Ungarns, Croatiens, Siebenbür-
gens, Venetiens und Galiziens.
(Rußland). Ein kaiserl. Manifest an die Bauern des
Königreichs Polen befreit dieselben auf einen Schlag von der
Gewalt und der Jurisdiction der Gutsbesitzer oder deren Pächter,
ertheilt ihnen ihren bisherigen Besitz als völliges Eigenthum, or-
ganisirt freie Bauerngemeinden, in denen dieselben ihre Wojts und
deren Beisitzer so wie ihre Schulzen selbst wählen und macht die
Entschädigung der bisherigen Gutsherren, die theils durch eine sehr
mäßige Grundsteuer der Bauern theils durch Staatsfonds ohne Be-
lastung der Bauern aufgebracht werden soll, völlig von der Regie-
rung und dem politischen Verhalten der Gutsbesitzer selbst abhängig:
„ .. Um ein= für allemale den Bedrückungen ein Ende zu machen,
wurde im Jahre 1861 das Ablösungsgesetz erlassen, wodurch Ihr von den
drückenden Frohndiensten befreit wurdet. Nächstdem beabsichtigte man durch
ein neues Gesetz über die Zinsbarmachung Euere Lasten zu vermindern, die
Höhe der von den Gutsbesitzern berechneten Ablösung bedeutend herunterzu-
setzen, und somit Eure künftige Existenz ein= für allemale festzustellen. Da
erhoben diejenigen, die mit diesen wohlthätigen Bestimmungen fürs Volk nicht
zufrieden waren, einen offenen Aufstand. Rebellen standen gegen die recht-
mäßige Behörde des Kaisers und Königs auf und wagten den Kampf mit
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