200
Nr.
Gegenstand der Verpackung
Anlage C
1 2 3
Vitriolöl
s. Schwefelsäure.
Wasserfreie Schwefelsäure
uAnhydrid.
Wassergas. Id. Zif. 3 Dicht verschlossene Gefäße aus Schweißeisen, Fluß-Waßsserstoff,
verdichteter,
s. Preßluft.
Weberkiten
gefirnißt, !#1
s. Spinn= und Webstoffe.
Weingeist
s. Ole, fette.
Weißes Pröäzipitat
s. Metallpräparate.
Westfalit und Westfalit A,
Gesteins= auch Neuwestfalit,
Kohlenwestfalit,
Salzwestfalit s. Ammoniaksalpetersprengstoffe
a).
Wetter-Astralit
s. Ammoniaksalpetersprengstoffe
a).
Wetterdynamit, Wittenberger,
s. Dynamite und dynamitähnliche
Sprengstoffe.
Wetter-Fulmenit und
Wetter-Fulmenit I
s. Ammoniaksalpetersprengstoffe
a).
Wetter-Permonit
s. Chlorat= und Perchloratsprengstoffe.
Wetter-Noburit
gefettet oder
s. Ammoniaksal-
reng-Wetter-Nomperite
sibfe 9)
Wettersichere Gelatine-Dynamite
s. Dynamite.
Wetter-Siegenite
s. Ammoniaksalpetersprengstoffe
a).
eisen oder Gußstahl, die mit mindestens einem Ventil
zum Füllen und Entleeren versehen sein müssen.
uf den Gefäßen muß vermerkt sein:
a) die Höhe des ulassigen Füllungsdrucks, der nicht
mehr als 10 Atmosphären bei 17,5% betragen darf,
b) der Prüfungsstempel und der Tag der letzten Prüfung,
der nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen darf.
Sind die Gefäße in Kisten verpackt, so ist auf diesen
der Inhalt deutlich anzugeben, sind die Gefäße
unverpackt, müssen sie mit Vorrichtungen versehen deir
die ein Rollen verhindern, auch müssen sie zum Schutze
der Ventile Kappen aus Schmiedeeisen, Stahl oder
schmiedbarem Guß tragen. Keiner Kappen bedürfen
Ventile, die im Innern des Flaschenhalses angebracht
und durch einen gut sitzenden Metallstöpsel geschützt sind.