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Amerika.
„Das Freedman's Bureau (ursprünglich nur für Kriegszwecke auf cin
Jahr creirt) wird prolongirt. Der Präsident theilt den ganzen Süden in
zwölf oder weniger Hauptdistricte, für deren jeden er einen Commissär ernennt.
Die Commissäre theilen ihre Departements wieder in Unterdistricte,
und setzen für jeden einen Agenten ein. Das Kriegsministerium hat den Beamten
des Bureau's Lebensmittel, Kleidungsstücke, Brennmaterial 2c. für die
arbeitslosen und nothleidenden Flüchtlinge und Emancipirten zur Verfügung
zu stellen. Der Präsident kann von der Bundesdomäne in Florida, Mississippi
und Arkansas drei Millionen Acres Land auswerfen, wovon die Commissäre
Parcellen von je vierzig Acres zu mäßigem Zins an Neger verpachten, resp.
verkaufen können. Die durch Militärordre des Generals Sherman im Januar
1865 den Negern an der Küste von Südcarolina und Georgia angewiesenen
Ländereien werden ihnen auf drei Jahre als freier Besitz überlassen. Die
Commissäre sollen Grundstücke zum Zweck der Subsistenz hilfsbedürftiger
Neger und Flüchtlinge erwerben, Waisenhäuser und Schulen bauen. In
allen Fällen, wo den Emancipirten ihr Recht auf Arbeit, die Erfüllung der
mit ihnen geschlossenen Contracte, Eigenthums= und Erbrecht, Rechtsschutz,
Sicherheit der Person 2c. vorenthalten oder geschmälert werden, soll der Präsident
ihre Beschützung im Wege kriegsrechtlichen Verfahrens bewirken. Wer
einen Emancipirten in Sclaverei oder unfreiwilliger Dienstbarkeit erhält, oder
bei der Verhängung von Strafen einen Unterschich zwischen Weißen und
Schwarzen macht, verfällt in 1000 Dollars Geldbuße und einjährige Gefängnißstrase.
Ueberall wo solche Unterscheidung gemacht wird, haben die
Beamten des Freedman's Bureau volle Competenz in der Sache."
31. Jan. Die mexicanische Stadt Bagdad ist von den Unionstruppen wieder
geräumt. General Weitzel muß in Folge gemessener Befehle
aus Washington das Geschehene desavouiren und selber aus dem
Dienst der Union ausscheiden.
1. Febr Das Repräsentantenhaus beschließt mit 120 gegen 46 Stimmen
ein Amendement zur Bundesverfassung, dahin gehend:
„Die Repräsentanten werden unter die zum Bunde gehörenden Staaten
nach Maßgabe der Zahl ihrer Einwohner, ausschließlich der nicht besteuerten
(d. h. in Stämmen lebenden) Indianer repartirt, jedoch sind in denjenigen
Staaten, welche das Wahlrecht aus Rücksicht auf Race oder Hautfarbe versagen
oder verkürzen, alle Individuen der betreffenden Race oder Hautfarbe
von der Repräsentationsbasis auszuschließen.“
Anm. Bisher wurde die Zahl der Repräsentauten, welche die Sclavenstaaten
des Südens in den Congreß schickten, verfassungsmäßig in der Weise
berechnet, daß zu der Zahl der weißen Bevölkerung noch drei Fünftheile der
Negerbevölkerung hinzugefügt ward. Nach dem Amendement soll dagegen
die Zahl der Repräsentanten der Sclavenstaaten, entweder wenn sie den Negern
das Stimmrecht verweigern, vermindert und bloß nach der Zahl der weißen
Bevölkerung berechnet, oder, wenn sie den Negern das Stimmrecht ertheilen.
um jene bisher fehlenden zwei Fünftel der Negerbevölkerung vermehrt und
nach der ganzen Bevölkerung eines Staates berechnet werden.
„ Das Repräsentantenhaus tritt dem Beschluß des Senates vom
25. Jan. bez. Freedman's Bureau mit unwesentlichen Modificationen
bei und beschließt mit 112 gegen 29 Stimmen, daß die Bestimmungen
des sog. Heimstättegesetzes auf das noch in den Südstaaten
befindliche Domanialland (viele Millionen Acres) in der Weise ausardehnt
werde, daß von diesem Land jedes Familienhaupt, gleichviel