Full text : Europäischer Geschichtskalender. Siebenter Jahrgang. 1866. (7)

Amerika.  431

nach  dem  gemeinen  Rechte  behandelt  werden,  mit  Berücksichtigung  der  in  dem
betreffenden  Staate  eingeführten  Auslegung,  sofern  solche  nicht  mit  der  Constitution
  und  den  Gesetzen  der  Ver.  Staaten  unperträglich  ist.  §  4.  Die
Bundesanwälte,  Marschälle  und  Commissäre,  die  Beamten  des  Emancipations-=bureau
  und  aller  speciell  vom  Präsidenten  der  Ver.  Staaten  dazu  ermächtigten
  Beamten,  sollen  Processe  gegen  Jeden  einleiten,  welcher  sich  einer  Verletzung
  dieses  Gesetzes  schuldig  macht  und  wenn  jene  Beamten  nicht  ausreichen,
so  sollen  die  Wandergerichte  der  Ver.  Staaten  und  die  Obergerichte  der  Ver.
Staatenterritorien  die  Zahl  der  Commissäre  vermehren,  damit  allen  Personen
die  gleichen  Rechte  vor  dem  Gesetze  gesichert  werden.  98  5  u.  6.  Die  Bundescommissäre
  sollen  mit  den  Nichtern  der  Wander=  und  Districtsgerichte  der
Ver.  Staaten  und  der  Obergerichte  der  Ver.  Staaten-Territorien  gleiche  Competenz
  haben,  Uebertreter  dieses  Gesetzes  zu  verhasten  und  je  nach  Umständen
zum  Proceß  festzuhalten  oder  zu  entlassen;  überhaupt  sollen  sie  in  allen  aus
diesem  Gesetz  hervorgehenden  Fällen  dieselben  Besugnisse  haben,  die  ihnen
hinsichtlich  der  Uebertretung  anderer  Gesetze  eingeräumt  sind,  und  Marschälle
der  Ver.  Staaten  haben  ihren  Anordnungen  entsprechende  FKolge  zu  leisten,
widrigenfalls  sie  in  eine  Geldbuße  von  1000  Dollars  verfallen,  welche  der
Person  zu  Gute  kommen,  die  in  dem  betreffenden  Falle  der  gekränkte  Theil
ist.  Auch  können  die  Commissäre  geeignele  Personen  ernennen,  um  ihre  Besehle
  zu  vollstrecken,  und  die  so  ernannten  Personen  können  eine  Executionstruppe
  (posse  comitatus)  aus  den  Bewohnern  des  betreffenden  County  aufbieten,
  ebenso  die  Land=  und  Seemacht  der  Ver.  Staaten  oder  die  Miliz.
§6  7  setzt  Geldbußen  von  1000  Doll.  und  Gefängnißstrafen  von  6  Monaten
auf  jeden  Widerstand  gegen  einen  mit  Ausführung  dieses  Gesetzes  beauftragten
  Beamten.  §  8  bestimmt  das  Nähere  über  die  Gebühren  der  Beamten,
welche  aus  der  Bundeskasse  zu  bezahlen  sind.  §  9.  Wenn  der  Präsident
Grund  zu  der  Annahme  hat,  daß  in  irgend  einem  Gerichtssprengel  Vergehen
gegen  dieses  Gesetz  begangen  werden  oder  zu  erwarten  stehen,  so  soll  er  den
Bundesrichter,  Marschall  und  Anwalt  anweisen,  sich  sofort  nach  dem  betressenden
  Platze  zu  begeben,  um  die  Uebertreter  des  Gesetzes  zu  verhaften  und  zur
Strafe  zu  bringen.  §&  10.  Die  Land=  und  Seemacht  der  Ver.  Staaten  oder
die  Miliz  oder  irgend  ein  Theil  derselben  stehen  dem  Präsidenten  oder  seinen
Bevollmächtigten  zur  Vollstreckung  dieses  Gesetzes  jeder  Zeit  zu  Gebote.
&  11.  Alle  aus  diesem  Gesetz  sich  erhebenden  Streitfragen  können  in  höchster
Instanz  vor  die  Supreme  Court  der  Verein.  Staaten  zur  Entscheidung  gebracht
  werden.

17.  März.  Gegenüber  den  drohenden  Zurüstungen  und  Bewegungen  der

10.

27.

Fenier  gegen  Canada  schickt  die  Regierung  Unionstruppen  nach
Brffalo.

„  Eine  Depesche  des  Hrn.  Seward  ertheilt  dem  Unionsgesandten  in
Wien,  Hrn.  Motley,  den  Auftrag,  gegen  die  Absicht  der  österr.  Regierung,
  neue  Werbungen  für  die  österr.  Freiwilligentruppen  in  Mexico
zu  protestiren  und  zu  erklären

„daß  die  Ver.  Staaten  die  von  österr.  Unterthanen  in  Mexico  begangenen
Feindseligkeiten  als  einen  Krieg  zwischen  der  Repulik  Mexico  und  Oesterreich

ansehen  würden  und  sich  nicht  verpflichten  könnten.  in  diesem  Falle  neutrale
Zuschauer  zu  bleiben.“

„  Päräsident  Johnson  legt  gegen  die  sog.  Civilrechtsbill  vom  16.  d.

Mts.  sein  Veto  ein.

In  der  Botschaft  an  den  Senat,  worin  er  dieß  mittheilt,  nennt  er  den
Gesetzentwurf  verfassungswidrig,  unnöthig,  anomal  in  seinem  Charakter,  den
Rechten  der  Staaten  feindselig  und  fügt  hinzu:  „Es  tritt  die  schwierige  Frage