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Gleichgewicht hätte vorbereiten wollen, das erst denn einige Jahrhunderte
nachher in dieser herrlichen. Staats-Maschine eutstand.
In alle Deliberationen mußte jetzt mehr Ordnung kommen,
sobald sich die Haupttheile so geschieden hatten. Die
Deputirren der Städte und Boroughs konnten freimüthiger
votiren, sobald sie nicht mehr in Gegenwart der großen Barone
zu votiren hatten. Was auch vorher nur in einem
Konvente geprüft wurde, ging nun durch die bedächtigere Läuterung
zweicr verschiedenen Konvente, und nachdem einmal die
Scheidung beider Korps von einander so klar und fest und
rein ausgemacht war, so vereinigten sich auch die Korps
selbst nie mehr zu gemeinschaftlichen Berathschlagungen und
gemeinschaftlicher Aufklärung mancher Fragen, die vorkamen.
Von nun an wurde in solchen Fällen aus beiden Korps eine
gemeinschaftliche Deputation formirt, und die Gemeinen,
die selten so unterrichtet seyn konnten, als die großen, geisilichen
oder weltlichen Barone, baten gewöhnlich selbst um
die Formirung einer solchen Deputation; sie gestanden's, daß
sie ohne vorgängige nähere Belehrung keinen Rath wüßten. ?)
Das früheste Beispiel der nun so ganz entschiedenen
Emttehung eines solchen eigenen zweiten Korps ist
vom Jabr 1365. Nur wird es nicht gerade als etwas Eigenes
bei dem Parlamente dieses Jahrs bemerkt, sondern die
Wahrnehmung der nun vollendeten Formation fließt so von
selbst schon aus der ganzen Erzählung der Begebenheiten, als
ob Alles schon seit Langem her in diesem Gange und in
dieser Ordnung gewesen wäre. «
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