Full text : Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

eigene  Hofhaltung  ein.  Diese  gab  der  junge  Fürst  aber  mangels
guter  Wirtschaft  schon  im  November  1545  auf,  um  sich  gegen
7000  Gulden  jährlich  in  die  Hofhaltung  seines  Bruders  aufnehmen
zu  lassen.  Dies  Verhältnis  blieb  auch  nach  Beendigung  des  Schmalkaldischen
  Krieges,  nur  daß  entsprechend  der  erhöhten  Machtstellung
  Moritzens  die  Einkünfte  Augusts  auf  30000  Gulden  gesteigert
  wurden,  wobei,  da  infolge  der  Interimsverhandlungen
die  Merseburger  Administration  fraglich  wurde,  die  Amter
Weißenfels,  Eisenberg  und  der  sächsische  Anteil  am  Amte
Schwarzenberg  für  August  vorbehalten  wurden.  Es  geschah  dies
unter  ausdrücklicher  Anerkennung  der  Väterlichen  Ordnung  Albrechts,
  nach  der  übrigens  auch  bei  Hinterlassung  männlicher  Erben
von  Moritzens  Seite  August  dessen  Nachfolger  geworden  wäre.

Im  selben  Jahre  1548  fand  am  7.  Oktober  zu  Torgau
die  von  Kurfürst  Moritz  prächtig  ausgerichtete  Hochzeit  des  Herzogs
August  mit  Anna,  der  Tochter  des  Königs  Christian  III.  von
Dänemark  (geb.  25.  Nov.  1532)  statt.  Das  junge  Paar  nahm
nun,  durch  eine  Anzahl  von  Amtern  auf  das  Jahreseinkommen
  von  40000  Gulden  gebracht  —  wie  das  für  den  Fall
der  Verheiratung  schon  im  Januar  1548  festgesetzt  worden  war  —
seinen  Sitz  in  Weißenfels.  Die  selbständige  Wirtschaft  gedieh  aber
auch  diesmal  nicht;  Moritz  begann  ungeduldig  zu  werden,  August
zeigte,  obwohl  er  mehr  erhielt,  als  er  irgend  rechtlich  beanspruchen
konnte,  eine  rechthaberische  Arroganz,  so  daß,  namentlich  wegen
gewisser  Jagdgründe,  es  zu  ernstlichen  Differenzen  kam.  Sie
wurden,  da  damals  Moritz  gerade  die  Magdeburger  Sache  zu  erledigen
  begann,  durch  den  am  5.  März  1550  zu  Dresden  abgeschlossenen
  Vertrag  behoben.  Dieser  Vertrag  erklärte  auch  ausdrücklich
  das  Testament  Heinrichs  des  Frommen  für  „tot  und
abe".  Von  da  an  blieben  die  Brüder  im  besten  Einvernehmen  und
August  sah  sich  in  alle  Pläne  des  Bruders  eingeweiht.

Als  die  Gefahr  Albrechts  von  Kulmbach  sich  den  sächsischen
Landen  näherte,  wurde  August  im  April  1553  nach  Dänemark  geschickt,
  um  König  Christian  III.  zur  Hilfeleistung  zu  bewegen.  Die
Nachricht  von  dem  Falle  Moritzens  rief  ihn  zurück.  Es  folgten  ihm  am
20.  Juli  1553  zwei  dänische  Räte,  die  den  Frieden  vermitteln  helfen