Full text : Europäischer Geschichtskalender. Elfter Jahrgang. 1870. (11)

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Preußten  und  der  norddeutsche  Pund.

Oesterreich  und  gegen  dessen  Verbündete  geführt  hat  (sowie  die  Arrangements,
die  getroffen  sind  oder  noch  zu  treffen  sind  für  die  Gründung  einer  Conföderation
  in  Norddeutschland,  indem  er  sich  zu  gleicher  Zeit  verpflichtet,  der  Erhaltung
  dieses  Werkes  seine  Unterstützung  zu  leihen).  Art.  II.  Se.  Maj.  der
König  von  Preußen  verspricht,  Frankreich  den  Erwerb  von  Luxemburg  zu  erleichtern;
  zu  diesem  Zwecke  wird  die  genannte  Majestät  in  Unterhandlungen
treten  mit  Sr.  Maj.  dem  Könige  der  Niederlande,  um  ihn  zu  bestimmen,
dem  Kaiser  der  Franzosen  seine  souveränen  Rechte  auf  dieses  Herzogthum  abzutreten
  mittels  solcher  Compensation,  die  genügend  erachtet  werden  wird,  oder  in
einer  anderen  Weise.  Um  diese  Transaction  zu  erleichtern,  verpflichtet  sich  der
Kaiser  der  Franzosen,  von  seiner  Seite  accessorisch  die  pecuniären  Lasten  zu
übernehmen,  welche  sie  veranlassen  könnte.  Art.  III.  Se.  Maj.  der  Kaiser
der  Franzosen  wird  sich  nicht  widersetzen,  einer  föderalen  Union  des  Nordbundes
mit  den  Staaten  Süddeutschlands,  mit  Ausnahme  Oesterreichs,  welche  Union
wird  gegründet  sein  können  auf  ein  gemeinsames  Parlament  mit  Berücksichtigung
  der  Souveränetät  der  genannten  Staaten  in  einem  gerechten  Maße.
Art.  IV.  Se.  Maj.  der  König  von  Preußen  seinerseits,  in  dem  Falle,  wo
Se.  Majestät  der  Kaiser  der  Franzosen  durch  die  Umstände  veranlaßt  werden
sollte,  seine  Truppen  in  Belgien  einrücken  zu  lassen  oder  es  zu  erobern,  wird
den  Beistand  seiner  Waffen  Frankreich  gewähren,  und  er  wird  es  mit  seiner
ganzen  Land=  und  Seemacht  unterstützen  gegen  jede  Macht,  die  in  dieser  Eventualität
  ihm  den  Krieg  erklären  würde.  Art.  V.  Um  die  völlige  Ausführung
der  voranstehenden  Bestimmungen  zu  sichern,  schließen  JJ.  M.  der  König
von  Preußen  und  der  Kaiser  der  Franzosen  durch  den  gegenwärtigen  Vertrag
eine  offensive  und  defensive  Allianz,  welche  sie  sich  feierlich  aufrecht  zu  erhalten
verpflichten.  —  JF.  MM.  verpflichten  sich  außerdem  und  namentlich  sie  für
den  Fall  zu  beobachten,  wo  ihre  respectiven  Staaten,  deren  Integrität  sie  sich
gegenseitig  garantiren,  von  einem  Angriff  bedroht  wären,  indem  sie  sich  in
solchem  Vorkommniß  gebunden  halten,  unverzüglich  diejenigen  militärischen
Maßregeln  zu  treffen  und  unter  keinem  Vorwand  abzulehnen,  die  durch  ihr
gemeinsames  Interesse  geboten  wären,  gemäß  den  oben  ausgedrückten  Clauseln
und  vorhergesehenen  Fällen.“  «

26.  Juli.  (Nordd.  Bund).  Prinz  Friedrich  Karl,  der  Höchstcomman-27.



dirende  der  zweiten  deutschen  Armee,  geht  zu  derselben  ab.

„  (Nordd.  Bundy).  Die  preuß.  Regierung  zeigt  dem  englischen
Botschafter  in  Berlin  an,  daß  der,  in  der  ihm  bekannten  Handschrift
Benedetti's  geschriebene,  von  der  Times  enthüllte  Vertragsentwurf  bez.
Belgien  ihm  jederzeit  zur  Einsicht  offen  stehe.

Gleichzeitig  richtet  der  Bundeskanzler  vorläufig  einen  telegraphischen
  Erlaß  an  den  nordd.  Bundesgesandten  in  London,  worin  nicht
nur  die  Authenticität  der  Enthüllung  der  Times  bestätigt,  sondern
beigefügt  wird,  Frankreich  habe  überhaupt  seit  1866  nicht  aufgehört,
Preußen  durch  Anerbietungen  auf  Kosten  Deutschlands  und  Belgiens
in  Versuchung  zu  führen,  welche  Zumuthungen  er  im  Interesse  des
Friedens  geheim  gehalten  und  dilatorisch  behandelt  habe.  Der  Erlaß
schließt  dahin:

„Die  schließliche  Ueberzeugung,  daß  mit  uns  keine  Erweiterung  der  Grenzen
  Frankreichs  zu  erreichen  sei,  dürfte  den  Entschluß  gereift  haben,  eine  solche
gegen  uns  zu  erkämpfen.  Ich  habe  sogar  Grund  zu  glauben,  daß,  wenn
diese  Veröffentlichung  unterblieben  wäre,  Frankreich  nach  Vollendung  der  französischen

  und  unserer  Rüstungen  uns  angeboten  hätte,  an  der  Spitze  der
betreffenden  Heere  dem  unbewaffneten  Europa  gegenüber  gemeinsam  das  Be-