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Preußen und der norddeutsche Vund.
mißlingt dals viel zu schwach; dagegen wird das Ministerium Ollivier
gestürzt und durch ein Cabinet Palikao ersetzt. «
Die deutschen Armeen rücken gegen Metz vor. Die Veste Lützel—
berg wird genommen, die Veste Lichtenberg in Brand geschossen;
Straßburg wird cernirt, verweigert die Uebergabe und muß belagert
werden.
10. Aug. (Nordd. Bund). Die preußische Regierung setzt ihre Ent—
hüllungen über die Politik Frankreichs und seine Gelüste nach
Luxembnrg, Belgien, Rheinpreußen, Rheinhessen und Rheinbayern
fort:
Circulardepesche an die diplomatischen Vertreter des nord-
deutschen Bundes: Mein an den Hrn. Botschafter des norddeutschen Bun-
des in London gerichteter, von dem Grafen Granville in der Sitzung des
Oberhauses am 28. v. Mts. mitgetheilter Erlaß, betreffend den in der
„Times"“ vom 25. veröffentlichten Vertragsentwurf, hat den Hrn. Grafen
Benedetti veranlaßt, in dem „Journal officiel de l'Empire“ vom 30. Juli
eine Darstellung von der Entstehung jenes Vertragsentwurfs zu geben, und
nachdem ich mich in meinem schriftlichen Erlasse vom 29. desselben Monats
ausführlicher über den Entwurf und seinen Zusammenhang mit der Politik
des Kaiserreiches ausgesprochen hatte, ist die vom 3. d. Mts. datirte Circular-
depesche des Herzogs v. Gramont publicirt worden. Indem ich an diese bei-
den Veröffentlichungen erinnere, habe ich nicht die Absicht, eine Erwiderung
darauf zu geben: der dankbare Stoff, den sie der Kritik liefern, ist schon von
der Presse aller Länder, Frankreich nicht ausgenommen, bearbeitet worden.
Zweck dieser meiner ergebensten Mittheilung ist vielmehr, einen neuen Beweis
Ew. zugehen zu lassen und zur Kenntniß der hohen Regierung zu brin-
gen, bei der Sie beglaubigt sind. Ich habe von demselben nicht früher Ge-
brauch gemacht, weil ich auch im Kriegszustande die Perfon des Monarchen
nicht in die Erörterung von Amtshandlungen seiner Vertreter und Minister
zu ziehen wünschte, und bei dem Regierungssystem, welches in Frankreich er-
klärtermaßen vor dem 2. Januar ds. Is. bestand, nicht auf die Behaup-
tung gefaßt sein konnte, daß ein Akt, wie die Vorlegung jenes Vertragsent=
wurfes an mich und die anderen in meinem Erlaß vom 29. bezeichneten Vor-
schläge und Zumuthungen, ohne Vorwissen des Kaisers Napoleon erfolgt sei.
Die Versicherung des französischen Hrn. Ministers der auswärtigen Angelegen-
heiten, gue jamais empereur Napoléon n’'a proposé à la Prusse un traité
pour pendre possession de la Belgique, und die Angaben des Grafen Be-
nedetti, daß der Vorschlag zu dem Vertrage von mir herrühre, daß er, um
sich über meine Combinationen klar zu werden, sich dazu verstanden habe, sie
zu Papier zu bringen, „n quelque sorte sous ma dictée“, und daß der
Kaiser Napoleon erst nachher Kenntniß von diesem Vertragsentwurfe erhalten
habe — diese Behauptungen nöthigen mich, von einem Mittel Gebrauch zu
machen, welches mir zu Gebote steht, um meine Voraussetzung von dem ge-
schäftlichen Verhältniß zwischen dem Kaiser und seinen Ministern, Gesandten
und Beauftragten und meine Darlegung der französischen Politik noch zu be-
kräftigen. In den Acten des auswärtigen Amtes befindet sich das in Abschrift
anliegende Schreiben des Grafen Benedetti an mich vom 5. Aug. 1866 und
ein mittels desselben übersandter Vertragsentwurf.
Particuliöre. Mon cher Président! En réponse aux communications
due J’ai transmises de Nikolsbourg à Paris à la suite de notre entretien
du 26 du mois dernier, je reçois de Vichy le projet de convention se-
crète due Vous trouverez cijoint en copie. Je m'’empresse de Vous en
donner connaissance afin que Vous puissiez Uexaminer à Votre loisir. Je