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Preußen und der norddeutsche Bund.
nommen, um den Angriff zurückzuweisen, und bin Ich durch die kriegerischen
Ereignisse über die Grenzen Frankreichs geführt worden. Ich führe Krieg
gegen die Soldaten, und nicht gegen die französischen Bürger;
diese werden daher nach wie vor für ihre Person, für ihr Hab und Gut so
lange Sicherheit genießen, als sie Mich nicht durch feindselige Unternehmungen
gegen die deutschen Truppen des Rechtes berauben, Ihnen Meinen Schutz an-
gedeihen zu lassen. Die commandirenden Generale der verschiedenen Corps
werden durch specielle Verfügungen, welche zur Kenntniß des Publicums ge-
bracht werden, diejenigen Maßregeln bestimmen, welche gegen Gemeinden oder
Individuen zu treffen sind, die sich in Widerspruch mit den Regeln des Kriegs
setzen sollten; dieselben werden gleicher Weise alles regeln, was sich auf Re-
quisitionen bezieht, die für die Bedürfnisse der Truppen für nothwendig erach-
tet werden; sie werden endlich den Cursunterschied zwischen den deutschen und
französischen Geldwerthen festsetzen, um den persönlichen Verkehr zwischen den
Truppen und den Einwohnern zu erleichtern."“
12. Aug. (Der Krieg). Die franz. Regierung erklärt im gesetzgeb.
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Körper, sie bereite die Ausweisung aller Deutschen aus dem franz.
Gebiete vor.
Die Vorhut der deutschen Armeen hat bereits die Linie der
Vogesen überschritten. Vier preußische Uhlanen nehmen von der
lothringischen Hauptstadt Nancy Besitz. Die zahlreiche deutsche Ca—
vallerie schwärmt den anrückenden deutschen Armeen überall voraus
und ist der sich zurückziehenden französischen Armee auf den Fersen.
„ (Nordd. Bund). Eine Circulardepesche an die Gesandten bei
den süddeutschen Höfen
in Bezug auf die Depesche des Herzogs von Gramont vom 3. August,
wonach Graf Bismarck geäußert haben sollte, daß er die Allianz der südd.
Staaten mit Oesterreich fürchte, erklärt diese angebliche Aeußerung für durch-
aus erfunden: bei den Verhandlungen über den von England zu Anfang des
Jahrs an Preußen gerichteten Entwaffnungsvorschlag sei der südd. Staaten
auch mit keiner Silbe erwähnt worden.
„ (Der Krieg). Die französische Regierung ernennt den General
Trochu zum Oberbefehlshaber der bei Chalons an der Marne in
Bildung begriffenen Corps und den General Vinoy zum Ober-
befehlshaber des bei Paris zu bildenden Corps.
„ (Der Krieg). Schlacht bei Courcelles vor Metz: Die Avant-
garde der deutschen Armee hält die französische Armee unter Bazaine,
die von Metz abziehen will, daselbst fest. Der Kaiser verläßt mit
dem kaiserlichen Prinzen Metz, um über Verdun nach Chalons zu
gehen.
Das französische Geschwader hat sich bei Helgoland aufgestellt;
der Commandant desselben erklärt die deutsche Nordwestküste südlich
von Baltrum vom 15. August an in Blokadezustand und bewilligt
den neutralen Schiffen eine zehntägige Frist zum Auslaufen. Die
Blokade tritt thatsächlich erst am 18. ein und ist in Wahrheit nie-
mals eine effective.
„ (Der Krieg). Auch die deutschen Ostseehäfen werden von
Frankreich in Blokadezustand erklärt.