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Preußen und der norddeutsche Bund.
Berathungen dauerten, haben die Bischöfe, wie es ihre Ueberzeugung forderte
und ihrer Amtspflicht entsprach, ihre Ansichten mit unumwundener Offenheit
und mit der nothwendigen Freiheit ausgesprochen, und es sind hierbei, wie
dies bei einer Versammlung von nahezu 800 Vätern kaum anders zu er-
warten war, auch manche Meinungsverschiedenheiten hervorgetreten.
Wegen dieser Meinungsverschiedenheiten kann aber die Giltig-
keit der Concilsbeschlüsse in keiner Weise bestritten werden,
selbst abgesehen von dem Umstande, daß fast sämmtliche Bischöfe, welche zur
Zeit der öffentlichen Sitzung noch abweichender Ansicht waren, sich der Ab-
stimmung in derselben enthalten haben. Deßungeachtet behaupten, daß die
eine oder die andere, vom allgemeinen Concil entschiedene Lehre in der heil.
Schrift und in der kirchlichen Ueberlieferung, den beiden Quellen des katholi-
schen Glaubens, nicht enthalten sei oder mit denselben sogar im Widerspruch
stehe, ist ein mit den Grundsätzen der katholischen Religion unvereinbares Be-
ginnen, welches zur Trennung von der Gemeinschaft der Kirche führt. Diesem
nach erklären wir hierdurch, daß das gegenwärtige vaticanische
Concil ein rechtmäßiges, allgemeines Concil ist; daß ferner dies
Concil eben so wenig, wie irgend eine andere allgemeine Kirchenversammlung,
eine neue, von der alten abweichende Lehre aufgestellt oder geschaffen, sondern
lediglich die alte, in der Hinterlage des Glaubens enthaltene und treu gehütete
Wahrheit entwickelt, erklärt und den Irrthümern der Zeit gegenüber ausdrücklich
zu glauben vorgestellt hat; daß endlich dessen Beschlüsse ihre für alle Gläu-
bigen verbindende Kraft durch die in der öffentlichen Sitzung vom Ober-
haupte der Kirche in der feierlichsten Weise vollzogene Publication erhalten
haben. Indem wir mit vollem undrückhaltlosem Glauben den
Beschlüssen des Concils beistimmen, ermahnen wir, als Euere von
Gott gesetzten Hirten und Lehrer, und bitten Euch in der Liebe zu Eueren
Seelen, daß Ihr allen widerstrebenden Behauptungen, von welcher Seite sie
auch kommen mögen, kein Gehör schenket. Haltet vielmehr unerschütterlich fest
in Vereinigung mit Eueren Bischöfen an der Lehre und dem Glauben der
katholischen Kirche.“ Unterzeichnet sind die Erzbischöfe von München und Köln,
die Bischöfe von Limburg, Fulda, Mainz, Hildesheim, Paderborn, Culm,
Regensburg, Augsburg, Eichstädt, Trier, Ermland, Münster, Speyer, der
Erzbisthumsverweser von Freiburg und der Feldbischof der preußischen Armee.
Von den Unterzeichnern der Fuldaer Beschlüsse hatten sich der Erklärung
der Concils-Minorität vom 17. Juli angeschlossen: der Erzbischof von München
(G. Scherr), der Bischof von Ermland (Krementz), die am 31. Aug. zu Fulda
waren; ebenso der Bischof von Trier (Eberhard), der preuß. Armeebischof (Nam-
czanowski), welche die Ansprache nachträglich unterzeichnet haben; mit non placet
stimmte am 13. und machte den historischen Kniefall vor Sr. Heiligkeit der
Bischof von Mainz (Frhr. v. Ketteler); der Kölner (Melchers) hatte juxta
modum gestimmt. Die Fuldaer Ansprache haben nicht unterzeichnet: Breslau
(Förster), Osnabrück (Beckmann), Bamberg (Deinlein), apost. Vicar von
Sachsen (Forwerk), Rottenburg (Hefele), sämmtlich Anti-Infallibilisten.
1. Sept. (Der Krieg). Dritter Schlachttag um Sedan: die Fran-
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zosen, die um Sedan durchzubrechen versuchen, werden vollständig
eingeschlossen und in die Festung hineingedrängt. Der Kaiser läßt
die weiße Fahne aufstecken.
Bazaine erneuert den Versuch vom vorhergehenden Tage, aus Metz
durchzubrechen, wird aber wiederum in die Festung zurückgeworfen.
„ (Nordd. Bund). Ein Memorandum des nordd. Botschafters
Graf Bernstorff an Lord Granville stellt die lauten Beschwerden