Anhang von Aktenstücken zur deutschen Verfassungsfrage. 255
Zur Urkunde dessen haben die Bevollmächtigten die gegenwärtige Konvention in
doppelter Ausfertigung vollzogen und untersiegelt.
So geschehen Hauptquartier Versailles, den 21. Nov. 1870.
Berlin, den 25. Nov. 1870.
v. Roon. (L. S.) v. Suckow. (L. S.)
IV.
Friedensformation des königlich württembergischen Armeekorps.
Ein Generalcommando, zwei Divisionskommandos, vier Infanterie-Brigade-
Kommandos, zwei Kavallerie-Brigade-Kommandos, ein Artillerie-Brigade-Kommando,
acht Infanterie-Regimenter à 3 Bataillone, vier Kavallerie à 5 Escadrons,
ein Feldartillerie -Regiment mit drei Fußabteilungen à 4 Batterien, eine Festungs-
artillerie -Abtheilung mit 4 Festungskompagnien, ein Pionier-Bataillon, ein Train-
Bataillon, sechzehn Landwehr-Bezirkskommandos, die entsprechenden Administrationen.
Kriegsformation des königlich württembergischen Armeekorps.
I. Feldtruppen: a) Kommando-Behörden: ein Generalkommando (nebst Feld-
gendarmerie-Detachements und Stabswache), zwei Infanterie-Divisions-Kommandos,
zwei Kavallerie-Brigade-Kommandos, ein Kommando der Reserve-Artillerie; b) In-
fanterie, die Regimenter à 3 Bataillone; c) Kavallerie, die Regimenter à 4 Esca-
drons; d) Artillerie: die im Frieden vorhandenen Abteilungsstäbe, die Batterien
à 6 Geschütze, dazu eine Kolonnen-Abteilung, bestehend aus dem Stabe, 4 Infan-
terie= und 4 Artillerie-Munitionskolonnen; e) Pioniere: 3 selbständige Kompagnien
nebst leichtem Feldbrückentrain, Schanzzeug-Kolonne und Ponton-Kolonne; 1) Trains:
Stab des Train-Bataillons, 5 Proviant-Kolonnen, 3 Sanitäts- Detachements, ein-
schließlich Krankenträger-Kompagnien, 1 Pferde-Depot, 1 Feldbäckerei-Kolonne, 1 Train-
Begleitungsescadron, Fuhrpark-Kolonnen, etwa 5, à 80 Fahrzeuge; 8) Administra-
tion: 1) die Intendanturen, und zwar: die Korpsintendantur, drei Divisionsintendan-
turen (je eine für die beiden Infanterie-Divisionen, eine für die Reserve-Artillerie);
2) die Corps-Kriegskasse; 3) die Feldproviantämter, und zwar: ein Feldhauptproviant-
amt, drei Feldproviantämter (ie eines für die beiden Infanterie-Divisionen, eins für
die Reserve-Artillerie), ein Feldbäckereiamt; 4) das dirigirende ärztliche Personal;
5) zwölf Feldlazarette; 6) das Lazarett= Reserve-Personal; 7) ein Lazarett- Reserve-
Depot; 8) die Feldpost, und zwar: ein Feldpost-Amt, vier Feldpost= Erpedition von
welchen letzteren je eine für die beiden Infanterie-Divisionen, eine für die Reserve
(Kavallerie und Artillerie) bestimmt ist; die vierte bleibt zunächst dem Feldpostamt
attachirt, und wird nach Maßgabe des eintretenden Bedürfnisses der Avantgarde 2c.
überwiesen; 9) das Auditoriat; 10) die Geistlichkeit.
II. Immobile Behörden: ein stellvertretendes Generalkommando, vier stellver-
tretende Infanterie-Brigade- Kommandos, eine Inspection der Ersatz .Escadrons, ein
Kommando der immobilen Artillerie, eine immobile Intendantur, ein stellvertretender
Korpsgeneralarzt.
III. Ersatztruppen: acht Ersatzbataillone, vier Ersatzschwadrons, eine Artillerie-
Ersatzabteilung à zwei Batterien zu je 6 Geschützen, eine Pionier-Ersatzkompagnie,
eine Train-Ersatzabteilung.
IV. Besatzungstruppen: 16 Landwehr-Bataillone, 1—2 Besatzungs-Kavallerie=
Regimenter, 3 Reserve-Fußbatterien à 6 Geschütze, 8 Festungs-Artillerie-Kompagnien
mit den erforderlichen Abtheilungsstäben, 3 Festungs-Pionier-Kompagnien.
Sämtliche Truppen in Kriegs= und Friedens-Formation nach k. preußischen
Etatsstärken; insoweit hiernach die Friedensstärke den verfassungsmäßigen Prozentsatz
der Bevölkerungsziffer übersteigt, bleiben die erforderlichen Modificationen besonderer
Vereinbarung vorbehalten.