Oesterreich-Angarn. 297
27. Sept. (Oesterreich). Reichstag, Abg.-Haus: Auf den Antrag Rech-
29.
1
„ 7½
½
1
L
bauers wird mit 68 gegen 67 Simmen (indem 2 oberösterreichische
clerikale Bauern zur Verfassungspartei übergehen) beschlossen, die
Frage der Vertagung nochmals und vor der Frage einer Adresse in
Erwägung zu ziehen.
„ (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Der neue Antrag Rech-
bauers auf Vertagung wird mit 68 gegen 65 Stimmen an eine
Commission gewiesen und diese mit 6 Deutschen und 3 Nationalen
bestellt.
(Oesterreich: Böhmen). Landtag: Ein keiserliches Reseript, in,
Antwort auf die Adresse vom 14. d. Mts., fordert den Landtag
neuerdings auf, ungesäumt die Wahlen in den Reichsrath vorzu-
nehmen:
„.. Der Landtag hat, unter Berufung auf das staatliche Eigenrecht un-
seres Königreiches Böhmen, die Vollziehung der Wahlen in den Reichsrath
abgelehnt und Uns die Einschlagung von Bahnen angerathen, die außerhalb
des verfassungsmäßigen Rechtes der Unserem Scepter unterworfenen König-
reiche und Länder liegen, und deren Verfolgung nur den Verwirrungen neuer
Rechtserschütterung entgegenführen könnte. Wir sind Uns des Glanzes wohl-
bewußt, den die Krone Unseres Königreiches Böhmen um das Ansehen und
die Macht Unserer Monarchie gebreitet hat. Wir sind auch entschlossen, dem-
selben neuerdings die Untheilbarkeit und Unveräußerlichkeit des Landes unver-
brüchlich zu verbriefen, und gleich wie bei Unseren erlauchten Vorfahren soll
die Krönung mit der Krone Böhmens Unserer inneren Einigung mit dem
Volke Böhmens leuchtenden Ausdruck geben. . Wir sind gerne bereit, bil-
ligen Wünschen jederzeit Unsere volle Aufmerksamkeit zuzuwenden, und so ha-
ben wir Unserer Geneigtheit, die Beziehungen Unseres Königreiches Böhmen
zur Gesammt-Monarchie einer Revision unterwerfen zu lassen, bereits wieder-
holt Ausdruck gegeben. Die Klagen über die Mängel der Wahlordnung vom
26. Febr. 1861 sind nicht unbeachtet an Uns vorübergegangen. Es wird Un-
sere ernste Sorge sein, diesen Klagen abzuhelfen. . Allein aus Verwirrung
und Widerspruch erhebt sich eben als fester Punkt Unser kaiserliches Wort
vom 20. Oct. 1860, das Wort der diesem Diplome angereihten Staatsgrund-
gesetze vom 26. Febr. 1861 und vom 21. Dez. 1867. Es hieße von diesem
Worte die Weihe einer feierlichen Verpflichtung der Krone streifen, es hieße
einen festen und gesicherten Rechtsboden mit den Schwankungen zweifelhafter,
bestrittener und sich durchkreuzender Ansprüche vertauschen, wollte man die von
Allen gewünschte Verständigung auf anderer Basis, als auf der geltenden Ver-
fassung vollziehen. Der Vertretung Unseres Königreiches Böhmen ist die volle
Gelegenheit geboten, den Wünschen und Bedürfnissen desselben wirksamen Aus-
druck zu geben; der Landtag möge dabei der loyalen Unterstützung der Regie-
rung, sowie des Entgegenkommens Unserer Völker gewiß sein. Verweigert er
seine Theilnahme, verschmäht er, den Boden zu betreten, welchen die Verfas-
sung den berechtigten Forderungen Aller erschlossen hat, so bürdet er sich eine
Verantwortung auf, deren Größe mit dem Ernste der geschichtlichen Entwicklung
wächst. In der That, noch einmal ist es die folgenschwere Bedeutung dieses
Augenblickes, auf welche Wir die Aufmerksamkeit des Landtages Unseres Kö-
nigreichs Böhmen lenken wollen. Um so dringender ist Unser Wunsch und um
so berechtigter Unsere Erwartung, in dieser ernsten Stunde die gesetzlichen Ver-
treter der Gesammt-Monarchie um Uns versammelt zu sehen. In diesem
Sinne fordern wir den Landtag Unseres Königreiches Böhmen erneuert auf,
die Wahlen in den Reichsrath ungesäumt vorzunehmen.“ «