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im Stande sein werde, im Innern die Ordnung aufrecht zu erhalten, und
zumal die Wiederkehr von Vorgängen, wie der Garibaldi'sche Römerzug von
1867, zu verhindern. Allein das Ministerium erklärt: nur ein volles Ver-
trauensvotum sich gefallen lassen zu können und jede Klausel bezüglich der
inneren Politik zurückweisen zu müssen. In Folge dessen erklärt die Kammer
mit 168 gegen 103 Stimmen, daß sie nach den gehörten Aeußerungen dem
Ministerium vertraue. Die Rechte stimmt für, die Linke gegen das Ministe-
rium Lanza, obwohl gerade die Anwesenheit Lanza's eine Gewähr dafür ist,
daß die von Visconti-Venosta angekündigte Politik wirklich befolgt werde, daß
also Italien die Neutralität wahren und nicht, wie die Liake fürchtet, für die
Auslieferung Roms sich zu einem Bündniß mit Frankreich herbeilassen werde.
27. Juli. Die Regierung beruft auch die Altersklassen von 1846 und
31.
1847 unter die Fahne, angeblich aus Gründen der innern Sicher—
heit, und ordnet eine Concentration von Truppen in Terni an der
römischen Grenze an.
„ II. Kammer: Der Minister des Auswärtigen, Visconti-Venosta,
erklärt auf eine Interpellation Laporta's (von der Linken):
Nach der letzten in diesen Räumen stattgehabten Discussion hat uns die
französische Regierung offiziell bekannt gegeben, daß sie die Septemberconven-
tion durchführen würde, wenn die italienische Regierung ihrerseits sich verpflichten
würde, dieselbe zu respectiren. Die Regierung 1 sich darauf beschränkt, Akt
von dieser Erklärung zu nehmen (Murren links), weil die italienische Regie-
rung ihrerseits die Convention nie verletzt hat (Beifall rechts und im Centrum).
Dies die ganze Antwort, die ich geben kann. Die Linke erklärt sich davon
sehr wenig befriedigt und droht der Regierung ziemlich offen mit einer Revo-
lution. Die Kammer geht jedoch mit großer Mehrheit zur Tagesordnung über.
1. Aug. II. Kammer: Die Regierung lehnt die von der Linken gefor-
2.
H
derte Kündigung der Septemberconvention ab. Die Kammer be-
willigt die von ihr geforderten außerordentlichen Militärcredite.
„ An der römischen Grenze wird ein Militärcordon gezogen.
„ Die französische Regierung notifizirt erst unter diesem Datum
der italienischen in aller Form d. h. schriftlich durch Depesche an
ihren Verkreler in Florenz die Räumung des Kirchenstaates und
die Rückkehr Frankreichs zur Septemberconvention:
„Als die Erzignisse von 1867 die franz. Truppen, welche im vorhergehenden
Jahr aus den römischen Staaten zurückgezogen worden waren, neuerdings
dahin führten, machte die kais. Regierung kund, daß ihr Zweck nicht der sei,
sich von der Convention vom 15. Sept. 1864 loszumachen. Frankreich inter-
venirte, um den in diesem Vertrage zu Gunsten des heil. Stuhles stipulirten
Schutz herzustellen, aber erklärte zugleich, daß es sich durchaus nicht als von
den mit Italien eingegangenen Verbindlichkeiten gelöst betrachte. Das Cabinet
von Florenz hat seinerseits nie die Giltigkeit der es uns gegenüber bindenden
Verpflichtungen bestritten. Die Erklärungen, die es uns zukommen ließ, die
würdige Sprache, welche letzthin im italienischen Parlament geführt ward,
sind uns dafür Bürgen. Wir haben daher die Truppen zurückberufen, welche
wir bisher in Civitavecchia belassen hatten. Die beiden Mächte finden sich
also zurückversetzt auf den Boden der Septemberconvention, in Kraft deren
Italien sich verpflichtet hat, das päpstliche Gebiet nicht anzugreifen und nöthi-
genfalls gegen jeden Angriff zu vertheidigen. Indem die beiden Cabinette die
verschiedenen Bestimmungen dieses Vertrags wieder in Kraft setzen, ertheilen