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sie demselben elne neue Bestätigung, welche seine Autoritäl befestigt, und nach-
dem wir jetzt in die Grenzen der Frankreich auferlegten Verbindlichkeiten zu-
rückgekehrt sind, bauen wir mit völligem Vertrauen auf die wachsame Festig-
keit, womit Italien alle es angehenden Bestimmungen erfüllen wird.“
4. Aug. Der Minister des Auswärtigen, Visconti-Venosta, beantwortet
die französssche Depesche vom 2. d. M. bez. Noms dahin:
„Der außerordentliche Hr. Gesandte und bevollmächtigte Minister des Kai-
sers hat uns Mittheilung gegeben von einer Depesche, womit seine Regierung
uns kundmacht, daß sie zur Erfüllung der Convention vom 15. Sept. 1864
zurückkehrt, indem sie ihre Truppen aus dem römischen Gebiet abberuft. Die Ne-
gierung des Königs nimmt Urkunde von dieser Entschließung der kais. Regierung.
Sie, Hr. Minister, kennen die Erklärungen, welche ich am 31. Juli letzthin
vor dem Parlament abgegeben habe. Ich bitte Sie, dieselbe Sprache bei dem
kaiserl. Minister der auswärtigen Angelegenheiten zu führen. Die Regierung
des Königs wird, was sie betrifft, genau den für sie aus den Stipu-
lationen von 1864 hervorgehenden Verpflichtungen nachleben.
Ich brauche kaum hinzuzufügen, daß wir auf eine billige Gegenseitigkeit von
Seiten der kaiserl. Regierung zählen.“ *
„ „ Senak: Debatte über die auswärtigen Angelegenheiten. Der
Senat hezeichnet in der Tagesordnung die Stellung Italiens zum
deutsch-französischen Kriege auf den Antrag Cambray-Digny's als
„bewaffnete Neutralität“. Der Vertreter der Regierung spricht nur
von „aufmerksamer“ Neutralität.
6. , Der Senat bewilligt seinerseits einstimmig den von der Regie-
rung für Militärzwecke geforderten außerordentlichen Credit von 16
Mill. Fr.
0D. „ Der norddeutsche Gesandte, Brassier de S. Simon, kehrt von
Berlin nach Florenz zurück.
11. „ Das Cabinet beschließt, auch die Altersklassen von 1842 und
1843 unter die Fahnen zu rufen und zu diesem Zwecke vom Par-
lament einen neuen außerordentlichen Credit zu begehren.
13. „ Graf Vitzthum kehrt wieder nach Wien zurück.
18. „ In Florenz wird ein großer Kriegsrath ron Generalen abge-
halten.
19. „ II. Kammer: Die Regierung fordert einen weitern außerordent-
lichen Credit von 40 Mill. Fr. zu Rüstungszwecken. Visconti-
Venosta antwortet auf die verschiedenen Interpellationen der Linken:
Die September-Conventien sei nie rechtlich aufgehoben gewesen, sondern
nur factisch — durch die Schuld der Linken — außer Kraft getreten. Italien
habe also ihrer factischen Wiederherstellung sich nicht entziehen können. Es wäre
dies aber auch keineswegs im italienischen Interesse gewesen, denn wenn Italien
sich geweigert hätte, die Convention zu befolgen, so hätte Frankreich NRom
nicht geräumt, sondern eine wenn auch noch so kleine Garnison
dort belassen. Eine Kündigung der Convention in dem gegenwärtigen Au-
genblick, da Frankreich durch Unglück heimgesucht ist, sei weder anständig noch
großmüthig. Zu einer Erörterung des Sinnes der Convention liege kein Anlaß
vor; Italien halte an der Deutung fest, die es ihr immer gegeben. Auf die
Frage: wie die Regierung die römische Frage zu lösen gedenke, könne dieselbe
keine nähere Auskunft ertheilen; sie könne nur aufs neue versprechen, daß sie