Rom. 415
oͤrterung dieser Dinge sträubt sich das Herz, und wir flehen, auf
Dein Wohlwollen vertrauend, daß uns die Nothwendigkeit solcher
Berathungen nicht möge auferlegt werden. Ueberdies, da wir
unter den bedeutenderen katholischen Nationen des bischöflichen Amtes pflegen,
kennen wir den Stand der Dinge bei denselben aus täglicher Erfahrung; für
uns aber steht fest, daß die verlangte Definition den Feinden der Religion
neue Waffen liefern würde, um auch bei besseren Männern Mißgunst gegen
die katholische Sache zu erregen, und wir sind gewiß, daß dieselbe in Europa
wenigstens den Regierungen unserer Bezirke Anlaß oder Vorwand bieten
würde, die noch bestehenden Rechte der Kirche anzugreifen. Solches haben
wir Deiner Heiligkeit mit der dem gemeinsamen Vater der Gläubigen schul-
digen Aufrichtigkeit dargelegt, und wir bitten: es möge auf Deinen Befehl
die Lehre, deren Sanctionirung Jene verlangen, dem öcumenischen Concil
nicht als Gegenstand der Discussion vorgelegt werden.“
Die Adresse ist von 46 deutschen, österreichischen und ungarischen, 30 fran-
zösischen, 20 italienischen und vereinzelten nordamerikanischen, portugiesischen
und anderen Bischöfen unterzeichnet. Die Orientalen, eingeschüchtert, fehlen.
Der Papst, der mehr und mehr für die Infallibilistenpartei
ossen Partei nimmt, weigert sich, die Adresse entgegenzunehmen.
2. Febr. Die beabsichtigte öffentliche Sitzung des Concils muß unter-
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bleiben, da noch keinerlei definitive Beschlüsse zu verkünden sind.
„Die päpstliche Polizei fängt an, wirkliche oder angebliche, miß-
liebige Correspondenten auswärtiger Blätter über das Concil aus
Nom auszuweisen. Der Zweck wird indeß nicht erreicht. Nament-
lich die „Römischen Briefe vom Concil“ der „Augsb. Allg. Ztg."
erscheinen nach wie vor weiter.
„ Ein Artikel der von den Jesuiten redigirten und officiell als
das persönliche Organ des Papstes anerkannten „Civiltä cattolica“
knüpft
an die Drohungen gewisser Staatsmänner an, besonders in katholischen
Staaten, für den Fall, daß das Concil Dogmen oder disciplinäre Vorschriften
erlassen sollte, welche dem modernen Geiste zuwiderliefen, und sagt: die Bi-
schöfe werden diese Drohungen verachten. Die allenfallsigen Maßnahmen der
Regierungen gegen die Bischöfe des Concils werden durchaus nichtig sein, und
würden das Gewissen ihrer Unterthanen nicht verpflichten. Wenn Regierungen
die Kirche vom Staate trennen, so werden sie schreckliche Revolutionen herauf-
beschwören, welche sie, die Regierungen, umstürzen werden.
„ Concil: Schluß der Verhandlungen über die Vorlage bez. die
Disciplin. Dieselbe geht an die Deputation, um sie nochmals zu
erörtern, und, nach den einzugebenden Bemerkungen resp. Anträgen,
der Generalcongregation nochmals, mit oder ohne Modificationen
vorzulegen. Das Concil geht zu der Vorlage über den kleinen
Katechismus über.
„ Der Erzbischof von Köln und der Bischof Ketteler von Mainz
beantragen in der Versammlung der Bischöfe der Minorität, eine
Erklärung gegen diejenige Döllingers vom 19. v. M. zu erlassen.
Die Mehrheit geht jedoch nicht darauf ein.