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15. April. Der Bundesrath erläßt, da die Regierung von Freiburg nur
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wenig verhüllte Jesuitenmissionen. abhalten läßt, ein Rundschreiben
an die Kantone, in dem er zu genauer Beobachtung des Art. 58
der Bundesverfassung (Verbot des Jesuitenordens) auffordert.
„ (Zürich). Das Volk genehmigt durch Referendums-Abstimmung
die neue Steuervorlage vom 4. März mit 23,934 gegen 20,781
Stimmen, verwirft dagegen mit 26, 983 gegen 18,216 Elimmen
ein Gesetz über die Arbeitszeit in den Fabriken, vas bie Arbeitszeit
der Kinder und Frauen in den Fabriken allzusehr beschränkt. Ge-
rade in den Fabrikgegenden wird das Gesetz mit überwiegenden
Mehrheiten verworfen.
(Aargau). Das Volk erklärt sich in allgemeiner Abstimmung
mit 23,464 gegen 10,410 Stimmen für Einführung des Referen-
bums und mit 24,709 gegen 9165 Stimmen für die Einführung
der Volksinitiative in die Verfassung.
(Appe nzell I. Rh.). Die Landsgemeinde erweist sich dem Fort-
schritt sehr wenig geneigt, erklärt zwar die Verfassungsrevision für
erheblich, bestellt aber die Commission zur Vorberathung derselben
imit Gegnern der Revision.
„ Der Bundesrath verlängert die Frist für die Erklärungen der
Kantone bez. des sie betreffenden Antheils an der für die Schweiz
auf 20 Millionen angesetzten Subvention an das Gotthardunter-
nehmen um 3 Monete.
„ Der Bundesrath beginnt die Berathung der Frage der Revision
der Bundetderfassung nach den Beschlüssen beider Räthe vom De-
zember v.
1. Mai. (Bern). Bei den Großrathswahlen behaupten die Liberalen
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die bisherige Mehrheit (circa 135 Liberale gegen 100 Conser-
vative).
„EC(St. Gallen). Die Großrathswahlen ergeben 65 Liberale,
59 Ultramontane, 14 Demokraten und 14 zwischen den Liberalen
und Demokraten Schwebende.
„ Der Bischof von Solothurn protestirt gegen die Beschlüsse der
Diöcesanregierungen bez. des Priesterseminars.
„ (Tessin). Zusammentritt des Gr. Rathes zu Behandlung der
Verfassungsrevision. Zunächst wird eine Commission für Ausarbei-
tung eines Entwurfs niedergesetzt.
„ (Freiburg). Der protestantische Bezirk Murten wünscht fi ich
von dem Kanton Freiburg zu trennen und wo möglich dem Kanton
Bern anzuschließen. Eine Volksversammlung i im benachbarten Theile
des Berngebiets beschließt wenigstens eine Sympathieerklärung für
die Murtener.