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Schweiz.
27. Oct. Die Solothurner Diöcesanconferenz beschließt,
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an den Bischof ein Schreiben zu richten, worin sie sich des Entschiedensten
verwahrt gegen dessen einseitiges Vorgehen bezüglich der von ihm beabsichtigten
Errichtung eines Priester-Seminars. Ferner wird eine Commission erwählt,
welche die Frage zu prüfen und zu begutachten hat, wie die staatlichen Rechte
und Interessen der Diöcesanstände gegenüber den geistlichen Behörden auch
inskünftig auf dem Wege gemeinsamen Vorgehens kräftig und erfolgreich ge-
wahrt werden können, wobei namentlich auch die Fragen geprüft werden sollen
über a) die Revision des Grundvertrages; b) die Anregung eines schweizeri-
schen Erzbisthums bei der nächsten Bundesrevision; c) die Anregung einer
katholischen theologischen Facultät in Verbindung mit einer eidg. Universität.
„ (Tessin). Die eidgenössischen Commissäre verlangen in erster
Linie von den Südcenerinern die Vornahme von Erneuerungswahlen
in den Gr. Rath für die am 7. Juli Ausgetretenen, und richten
eine Proclamation an das gesammte Tessiner Volk, in der sie sich
sehr entschieden gegen jede Theilung des Kantons aussprechen.
„ Die Regierung von Zürich versagt einem Hirtenbriefe des Bi-
schofs von Chur ganz, diejenige von Glarus wenigstens theilweise
das obrigkeitliche Placct.
Nov. (Tessin). Die Großrathswahlen südlich des Cenere werden
vom Staatsrath im Einverständniß mit den Bundescommissären vom
6. auf den 13. d. M. vertagt, um inzwischen nochmals eine Ver-
mittlung versuchen zu können. «
„ (Tessin). Die eidgenössische Vermittlung hat zu keinem Re-
sultate geführt: die Südceneriner verweigern die Vornahme der
Großrathswahlen.
„ (Genf). Großrathswahlen: seit 8 Jahren siegen in denselben
zum ersten Mal wieder die Radicalen und zwar in ganz überwie-
gender Weise, indem sie in nicht weniger als 78 von 104 Wahlen
den Sieg davon tragen. Die Regierung gibt sofort in corpo##
ihre Demission ein.
„ Der Bundesrath beschließt die Vornahme der erforderlichen Vor-
arbeiten für eine allfällige Besetzung des tessinischen Untercenere.
„ (Uri). Der Landrath beschließt:
1) Der Landrath im Namen des Volkes von Uri erhebe und erkläre Protest
gegen die durch die kgl. italienische Regierung mit Waffengewalt vollzogene
höchst widerrechtliche Besitznahme von dem Staatsgebiete des Papstes; 2) sei
im Namen des Landes Uri eine Sympathieadresse an den heil. Vater abzu-
senden; 3) sei an den hohen Bundesrath zuschriftlich das Ansuchen zu stellen,
sich Namens der katholischen Bevölkerung der Schweiz für die Wiedereinsetzung
des Papstes in seine weltliche Herrschaft bei sich darbietendem geeignetem An-
lasse zu verwenden.
vy (Freiburg). Der Gr. Nath billigt mit allen gegen 4 Stim-
men das bisherige Vorgehen der Regierung in der Murtener An-
gelegenheit und beauftragt den Staatsrath mit allen gegen 1 Stimme,
energisch über die territoriale Integrität des Kantons zu wachen und bei
den Bundesbehörden alle erforderlichen Schritte zum Schutze derselben zu thun,
falls die Angelegenheit vor das Forum des Bundes gelangen sollte. Ein-