8. Holland.
15. Jan. Die I. Kammer lehnt das ganze Eisenbahnbudget für 1870 ab.
10. März. Die II. Kammer genehmigt den Entwurf eines Agrargesetzcs
für die ostindischen Colonien, jedoch nur mit 41 gegen 36 Stimmen.
6. April. Die I. Kammer genehmigt dasselbe Gesetz ihrerseits mit 25
gegen 12 Stimmen.
10. „ Die II. Kammer bewilligt die von der Regierung für das Mi-
litär geforderten Mehrkosten.
20. Mai. Die II. Kammer nimmt den Gesetzesentwurf bez. Aufhebung
der Todesstrafe mit 48 gegen 30 Stimmen an.
25. „ Die II. Kammer verwirft den ihr von der Regierung vorgelegten
Gesetzesentwurf betr. Regelung des Salmfischfangs und damit den
zwischen den deutschen Rheinuferstaaten und Holland abgeschlossenen
Vertrag bez. Regelung des Rheinfischfangs.
27. „ II. Kammer: Die Regierung legt derselben cinen Gesetzesentwurf
über die Landesvertheidigung und den betreffenden Plan vor:
Die Gesammtkosten sind auf 10,400,000 fl. veranschlagt. Hievon sollen
jährlich etwa 11 Millionen zur Verwendung kommen, so daß die in Aussicht
genommenen Arbeiten in etwa 7 Jahren vollendet sein könnten. Die Ver-
theidigung soll sich nach den Ansichten des Kriegsministers, welche in einer den
Entwurf begleitenden Denkschrift niedergelegt sind, auf denjenigen Landestheil
beschränken, der im Osten durch die Gelder'sche Dssel und das Zwarte Water,
im Süden durch die Waal, die Maas von St. Andries an, die Merwede
und das holländische Diez mit den davorliegenden Stellungen begrenzt wird.
Die Vertheidigung an der Seeseite wird die wichtigsten Etablissements und die
hauptsächlichsten von den Wasserstraßen ins Auge fassen, die in das Innere
des Landes führen und durch 5 Widderschiffe, 11 Monitors, 24 Dampskanonen=
boote und mehrere Dampfbatterien unterstützt werden, die zum Theil mit
Panzern versehen werden sollen. ·