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Preußen und der norddeutsche Pund. 57
activ angehören, in ihrer Gesammtheit sowohl, als gesondert nach Stand und
Berufsthätigkeit, zu bezeichnen, damit wir das Mandat eines solchen Central=
comité's richtig schätzen können und wissen, wie wir es eingliedern in den
Rechtsorganismus der Kirche. Wir fordern sie auf, die schweren Anklagen zu
widerlegen, welche ein deutscher Bischof, der Bischof von Passau, Dr. v. Hof-
stätter, in seinem ernsten, wahrhaft apostolischen Schreiben vom November
v. J. gegen die katholischen Vereine Deutschlands erhoben hat und die als
ein düsterer Schatten bis jetzt auf denselben liegen.“ Schließlich wird das
ganze Gebahren der katholischen Vereine Deutschlands und ihre Düsseldorfer
Resolution für das Concil „für eine in sich lächerliche Anmaßung erklärt, in-
sofern sie die Prätension insinuiren, als hätten die Millionen Katholiken
Deutschlands der Resolution einer zu Düsseldorf versammelten, von ihnen
nicht beauftragten kleineren Schaar sich in ehrfurchtsvollem Schweigen unter-
werfen müssen, — zumal jene Resolution überdies auf gänzlicher Unkenntniß
der Kirchengeschichte beruht“. ·
17. März. (Nordd. Bund). Reichstag: Fortsetzung der Berathung
des Strafgesetzbuches. Für politische Verbrechen 2c. wird überall
Festung statt Zuchthaus eingefügt.
„ (Nordd. Bund). Reichstag: Fortsetzung der Berathung des
Strafgesetzbuches. Mit großer Mehrheit geht gegen den Protest des
(mecklenb. Ministers) Abg., Bassewitz der Ausdruck „Bundesober-
haupt“ statt des sonst gebrauchten „Bundespräsidium“ durch.
„ (Mecklenburg) läßt sich endlich doch auch zur Ablösung des
Scheldezolls und zum Beitritt zum Hauptvertrage von 1863 herbei
und schließt darüber mit Belgien zu Berlin einen Vertrag ab.
„ (Schwarzburg-Rudolstadt). Der Landtag genehmigt wie-
derum die Aufnahme eines Anlehens, verweigert dagegen neuerdings
die Erhöhung der Steuern und Sporteln. Schluß des Landtags.
Die Schlußrede des Ministers v. Bertrab
bedauert, daß der Hauptdifferenzpunkt zwischen Regierung und Landtag
nicht beseitigt sei, doch sei darüber Gewißheit gewonnen, daß beide insofern auf
gemeinschaftlichem Boden ständen, als sie die Selbständigkeit des Fürstenthums
erhalten und ihre Kräfte dazu anwenden wollten, die Verhältnisse des Landes
immer mehr segensreich zu entwickeln. Der Präsident des Landtags spricht
gleichfalls den Wunsch aus, daß die bestehende Differenz zum Heile des Lan-
des beseitigt werde. ·
„ (Nordd. Bund). Der Reichstag nimmt den vom Bundesrath
vorgelegten Entwurf eines Gesetzes die Ausgabe von Banknoten
betr. in zweiter Lesung an; ein Antrag: das Gesetz auf das Staats-
papiergeld auszudehnen, wird zurückgezogen. Abg. v. Sybel weist
die Nothwendigkeit nach, daß die endgiltige Regelung der Münz-
frage, von der die Bankfrage nicht zu trennen sei, im Einverständ-
nisse mit Süddeutschland erfolgen müsse.
Das neue Gesetz ist nicht jenes, das die in Art. 4 der Bundesverfassung
der Bundesgesetzgebung vorbehaltenen „allgemeinen Bestimmungen über das
Bankwesen“ im Gebiete des Bundes festsetzen soll. Eine solche umfassende und
eingreifende Regelung des Bankwesens, namentlich im Punkte der Notenaus-
hgabe, ist, wie die „Motive“ bemerkten, vor einer Regelung der Münzfrage
nicht wohl thunlich. Denn davon, ob der Bund zur Goldwährung übergeht