Full text : Schlawer Kreisblatt. 72. Jahrgang 1914. (72)

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Ur.  104)  Nach  dem  rechtskräftigen  Urteil  vom  0.  November  1913  hat  das  Oberverwaltungsgericht  auf  Entziehung  der
Bestallung  des  Landmessers  Gebers  in  Dirschbers  erkannt.  Der  Genannte  ist  hiernach  nicht  mehr  berechtigt,  Messungen
auszuführen,  deren  Ergebnisse  zur  For'führuns  des  Iatasters  amtliche  Derwendung  finden  sollen  oder  die  in  sonstiger  Beziehung
  auf  besondere  Glaubwürdiskeit  Anspruch  erheben.  —

Schlawe,  den  31.  Januar  1914.  Der  Landrat.  J.  A.!  von  Zaumbach,  Regierungsassessor.

Ur.  105)  Die  Däufigkeit  der  Unfälle,  welche  durch  Ueberfahren  von  Fuhrwerken  auf  unbewachten  Ueberwegen  der  Nebenbahnen
  infoldge  Verschuldens  der  Fuhrwerksführer  vorgekommen  sind,  gibt  mir  Veranlassung,  die  Geschirrführer  zur  größten
Aufmerksamkeit  und  Vorsicht  beim  Befahren  der  mit  Schranken  utcht  versehenen  Ueberwege  zu  ermahnen.  Ich  weise  auch
darauf  hin,  daß  auf  Grund  des  8  316  St.  G.  B.  bei  der  Staatsanwaltschaft  Strafantrag  wegen  fahrlässiger  Gefährdung
eines  Eiseyhohntransportes  gegen  die  Geschirrführer  zestellt  wird,  durch  deren  Derschulden  solche  Unfälle  veranlaßt  werden.
Ulle  Geschilführer  müssen  an  den  Marnungstafeln  sorgfältig  nach  einem  etwa  kommenden  Guge  ausschauen  und  dort  unbedingt
  halten,  sobald  sie  einen  Hug  bemerken.  Auch  vor  dem  eigenmächtigen  Dochheben  geschlossener  Schranken  warne
ich.  Endlich  macht  sich  Jeder  strafbar,  der  die  Ueberfahrt  noch  versucht,  nachdem  das  Läutewerk  an  den  Schranken  das
Niedergehen  der  Bäume  angekündigt  hat.
Die  Ortsbehörden  ersuche  ich,  dies  sofort  ortsüblich  bekanut  zu  machen.
Schlawe,  den  3.  Februar  19sn5.  Der  Landrat.  J.  A.  von  Baumbach,  Regierungsassessor.

Ur.  100)  Die  Wagistrate  sowie  die  Derren  Amtvorsteher  des  Kreises  ersuche  ich  mit  Bezug  auf  die  Kreisblattverfügung
vom  18.  August  1880  —  Kreisblatt  Ur.  6%  um  Berichterstattung  über  die  im  TLaufe  des  verflossenen  Jahres  ausgeführten
oder  hegonnenen,  sowie  über  die  für  das  laufende  Jahr  in  Aussicht  genommenen  größeren  kommunalen  Vermessungen
  bis  spätestens  zum  1.  März  d.  Is.
Fehlanzeigen  sind  nicht  erforderlich,
Schlawe,  den  5.  Februar  10914.  Der  Landrat.  J.  A.  von  Baumbach,  Regierungsassessor.

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Kreiskommunalkasse  Schlawe

haben  für  die  durch  Sturmflut  geschädigten  Küstenbewohner  des  Kreises  seit  der  Veröffentlichung  im

Kreisblatt  Nr.  12  eingezahlt:  ·
HerrRittergutsbesitzervonNatzmer-Borkom.........10.-——«-yz
HerrRittergutsbesitzerVonHitzewitz-Schlackow......,...20.——
HerrRiltergutSbesitzerSchultz-Wend.Buckow.........20.—
Geschäftsstelleder»5chlawerZeitung«...........618.05
KirchengemeindeDamshagen...............17.60
Gutsvorstandsseikow.................  5.50

Ortschaft  Pennekomm.  14414.25
Gemeinde  Balenthin..  333.80

Nr.  107)  Bei  der

Gemeinde  Altpaallon  333S338225  „
Gemeinde  Neukugelwizzß..  27.—  ,
Gemeinde  Stemissss  2227.85  „

Gemeinde  Altparpart..  ••  1419.70

"

Gemeinde  Evpentin.n.n..  42.  50  „
Gemeinde  Abtshagen.  J33J3.90  „
Gemeinde  Marienthal..  20.—  „
Gemeinde  Großsoltikomß..w  96.—  ,
Gemeinde  Altwarschnn.  D0—  „
Gemeinde  Gieanis  27.50  „
Gemeinde  Wanohasgen.  539.—  „
Gemeinde  Altristwwww  34.h.—
Gemeinde  Karwitz  ....  ...  .......110.70»
1710.60»M

DazudiebereitsquittiertmBeiträge-mit:1076.80,,

gleichinsgefamt:2787.40»W

Desgleichen  bei  der  Kreissparkasse:

Gut  und  Gemeinde  Breitenberg..  J7J230  AM.
Oberschwester  Rothenburg-Schlaen  3.—  „
Genieinde  Dirbs0ohbbbb’’’’  .  .........  100.—  „
Gemeinde  Leitkoaoaoonnn  25.—  „
Gemeinde  CLanzis.  J3337.—
Unsgenannt  aus  lotzeoaoaoaaaa  3.—  „0
Herr  Dastor  Schönberg-klemiss  5.—  „
Spar=  und  Darlehns-Uasse  Oennebkbkoo.  10.—

1  1  291.50  4
dazu  die  bereis  Juittierten  Beiträge  mit  503.20  ,

insgesamt  794.70  %

Weitere  Beiträge  werden  gern  entgegengenommen.
Der  Tandrat.  von  Scheliha.