Inhaltsverzeichnis : Sagenbuch des Königreichs Sachsen

—  237  —

kaufen  mußte.  Nach  der  Trauung  ging  der  Zug  aus  der  Kirche
zu  Schönech  in  das  Nachbardorf  und  hielt  vor  dem  Hause  des
Bräutigams.  Die  Mutter  kam  heraus  und  überreichte  ihrem  Sohne,
ohne  die  Braut,  wie  es  Sitte  war,  zu  begrüßen,  ein  gefülltes  Glas.
Der  Bräutigam  trank  und  überreichte  es  dann  seiner  Braut.  Diese
leerte  es  vollends  und  warf  es  dann  rücklings  über  sich  auf  das
Pflaster  des  Hofes.  Alle  standen  dabei  gespannt  im  Kreise.  Das
Glas  fiel,  aber  zerbrach  nicht.  Ein  Freund  der  Braut  zertrat  es
nun  mit  dem  Fuße.“  Aun  erst  bewillkommete  die  Mrutter  ihre
Schwiegertochter,  aber  etwas  kalt,  denn  für  sie,  sowie  für  alle  ihre
Gäste,  war  das  nicht  zerbrochene  Glas  eine  üble  Vorbedeutung.
So  war  es  auch,  denn  nach  wenigen  Jahren  war  die  junge  Frau
schon  tot;  mit  der  Wirtschaft  ging's  auch  nicht,  das  Haus  ward  verkauft
  und  der  Mann  ist  fortgegangen,  niemand  wußte,  wohin.

299.  Klopfen  zeigt  einen  Todesfall  an.

Gräße,  Bd.  II,  Nr.  663;  Köhler,  Aberglauben  und  Sagen  im  Vogtlande
S.  573.

Bei  Oelsnitzer  Bürgersleuten  war  ein  Kind  krank,  und  die
Eltern  wachten  abwechselnd  die  Nacht  hindurch  an  dem  Bette  des
Kindes.  Als  der  Mann  in  später  Stunde  erwachte,  klopfte  es  an
den  Fensterladen,  und  da  sich  das  Klopfen  wiederholte,  rief  der
Alan:  „was  ist  denn  draußen?“  Er  erhielt  die  Antwort:  „der
Kluge  ist  gestorben!“  Kluge,  ein  Oelsnitzer  Kaufmann,  ging  am
folgenden  Tage  wohl  noch  in  seinem  Garten  umher,  aber  acht
Tage  nachher  war  er  eine  Leiche.  Das  Klopfen  hatte  seinen  Tod
angezeigt.

*  Bei  den  Lausitzer  Wenden  werden  während  des  Hochzeitsmahles
die  Gläser  auf  den  Boden  geworfen  und  müssen  zerbrechen.  Bei  den  Juden
muß  das  unter  der  Trauung  von  dem  Brautpaare  geleerte  Glas  Wein  zertreten
  werden.  Ebenso  ist  es  ein  schlimmes  Anzeichen,  wenn  das  Glas,
welches  bei  dem  Heben  eines  Hauses  von  dem  Polier  nach  seiner  Rede
herabgeworfen  wird,  nicht  zerbricht.