Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

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Dänemark. 
14. Mai. Landsthing: genehmigt die, nach Verwerfung der Münzconvention 
25. 
19 
25. 
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15. 
17. 
14. 
zwischen allen drei nordischen Königreichen durch das norwegische Nor- 
thing, zunächst bloß zwischen Dänemark und Schweden vereinbarte 
Münzconvention, welche indeß auch Norwegen den Beitritt offen hält. 
„ Schluß der Session des Reichstags. Das Resultat desselben ist 
ein sehr unbedeutendes und unfruchtbares hauptsächlich in Folge des 
Zwistes zwischen der Majorität des Folkethings (der Linken) und dem 
Ministerium Holstein. 
uJuli. Abschluß einer Postconvention zwischen Schweden, Norwegen und 
Dänemark betr. Einführung eines einheitlichen Porto's für alle drei 
scandinavischen Reiche. 
„ (Island.) Althing: wählt das Haupt der Opposition zu seinem 
Präsidenten, verwirft alle königl. Proposition und genehmigt den von 
ihm bearbeiteten Verfassungsentwurf in erster Lesung. 
. Aug. (Island.) Der König spricht die Auflösung des Althings aus. 
„ Das höchste Gericht bestätigt im Wesentlichen das Urtheil erster 
Instanz über die Führer der Socialdemocraten. 
„ Ein Erlaß des Justizministers spricht ein Verbot gegen die Inter- 
nationale für das ganze Königreich aus. Gleichzeitig veröffentlicht der- 
selbe eine actenmäßige Darstellung des Socialistenprocesses. 
„ Durch den verhältnißmäßig langen Aufenthalt des Kronprinzen 
des deutschen Reiches und von Preußen in Schweden und Norwegen, 
das freundschaftliche Verhältniß desselben zu dem schwedischen Königs- 
hause und die herzliche Aufnahme, welche derselbe überall in Schweden 
und Norwegen gefunden hat, einigermaßen beunruhigt, ladet der dänische 
Kronprinz den deutschen Kronprinzen auf dessen Durchreise in Malmö 
ein, auch die dänische Königsfamilie und die dänische Hauptstadt zu 
besuchen, welcher Einladung der deutsche Kronprinz denn auch folgt. 
u. Oct. Eröffnung der Reichstagssession ohne Thronrede. 
13. 
„ Folkething: 53 Mitglieder der Linken erklären neuerdings, gegen 
die Verweisung des Finanzbudgets zur zweiten Lesung stimmen zu 
wollen, und beantragen, das Folkething wolle, da die Verhältnisse des- 
selben zu dem Ministerium unverändert seien wie bei dem in der 
vorigen Session ertheilten Mißtrauensvotum, die Krone zur Beseitigung 
der dem gedeihlichen Zusammenwirken des Ministeriums und des Folke- 
things entgegenstehenden Hindernisse auffordern. Der Ministerpräsident 
erklärt, die Regierung werde sich erst bei Berathung des Finanzgesetzes 
aussprechen. Der Antrag wird gleichwohl mit 53 gegen 39 Stimmen 
angenommen. 
„ Folkething: Beginn der Debatte über das Finanzgesetz. Der Con- 
seilspräsident erklärt: das Ministerium verbleibe dem Wunsche des 
Königs zufolge auf seinem Posten und sei fest entschlossen, seine Pflicht
	        
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