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er dem Kaiser gehorchen wolle oder nicht. Wir wissen nicht,
wie diese Äufserung gemeint war. War sie ein Ausfluls des
ständisch-kurfürstlichen Gefühls, welches bei Richard besonders
stark entwickelt erscheint? oder war sie vielleicht nur ironisch,
sarkastisch gemeint, oder hatte der Kurfürst, der für sich hinzufügte,
er erkenne sich schuldig, dem Kaiser — offenbar meinte
er: in dieser Angelegenheit — zu gehorchen, das Bewulstsein, dals
er mit jenen Worten das Gewissen der einzelnen für die entscheidende
Instanz erklärte? Jedenfalls wurde seine Äufßserung in
letzterem Sinne verstanden. Eine bündige Gehorsamserklärung
gegen den Kaiser und seine Vertreter liefs ein Teil der Kurfürsten,
wie gesagt, nicht zu: so war die Auskunft denn die, dals man erklärte,
es in das Gewissen und in die Loyalität eines jeden zu
stellen, wie er sich — der kaiserlichen Willenserklärung gegenüber
— verhalten wolle'). —
Ohne Verzug wurde der kurfürstliche Kompromilsantrag an
die Stände gebracht?). Diese erbaten sich Bedenkzeit bis zwei
Uhr Nachmittags und berieten über den Vorschlag, ohne sich indes
zu einigen. Die Hälfte zwar erklärte sich einverstanden, die
andere Hälfte beharrte dabei, dafs, wie schon erwähnt, in erster
Linie die Kommissare um nähere Erklärung über die von ihnen
vorgebrachte Instruktion ersucht würden. Genau die gleiche
Stimmenzahl befürwortete jede der beiden Ansichten. Es war
also nicht einmal ein Majoritätsbeschlufs zu erzielen: die Sache
mulste an die Kurfürsten gebracht werden, welche die Zustimmung
der Hälfte der Vota in der zweiten Kurie zu ihrem, der Kurfürsten,
einhelligen Beschluls für genügend erklärten, um letzteren
als die Willensmeinung der beiden oberen Kurien erscheinen zu
lassen. Aber ein Teil der Weltlichen widerstrebte dem noch.
Die Ausschufsmitglieder nämlich von der weltlichen Bank des
ı) Übrigens sei darauf aufmerksam gemacht, dafs sich Kurfürst Johann
von Sachsen schon früher einer ganz ähnlichen Wendung bediente, da er am
29. Juni 1525 an Herz. Georg schrieb, er werde sich der Messe halber als
ein christlicher Kurfürst des Reichs also erzeigen und beweisen, welches
[wie es] ihm „zuvorderst gegen Gott, Römischer Kaiserl. Majestät, den
Ständen des Römischen Reichs, auch euer Lieb und männiglich zu Verantwortung
stehen und unverweislich sein“ sole. Seidemann, Der Mainzer
Ratschlag S. 685.
2?) Das Folgende nach W und N, womit zu vergl. das erwähnte Schreiben
der kurpfälzischen Räte vom 4. August.