Metadata : Historische Untersuchungen. Heft V. (5)

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er  dem  Kaiser  gehorchen  wolle  oder  nicht.  Wir  wissen  nicht,
wie  diese  Äufserung  gemeint  war.  War  sie  ein  Ausfluls  des
ständisch-kurfürstlichen  Gefühls,  welches  bei  Richard  besonders
stark  entwickelt  erscheint?  oder  war  sie  vielleicht  nur  ironisch,
sarkastisch  gemeint,  oder  hatte  der  Kurfürst,  der  für  sich  hinzufügte,
  er  erkenne  sich  schuldig,  dem  Kaiser  —  offenbar  meinte
er:  in  dieser  Angelegenheit  —  zu  gehorchen,  das  Bewulstsein,  dals
er  mit  jenen  Worten  das  Gewissen  der  einzelnen  für  die  entscheidende
  Instanz  erklärte?  Jedenfalls  wurde  seine  Äufßserung  in
letzterem  Sinne  verstanden.  Eine  bündige  Gehorsamserklärung
gegen  den  Kaiser  und  seine  Vertreter  liefs  ein  Teil  der  Kurfürsten,
wie  gesagt,  nicht  zu:  so  war  die  Auskunft  denn  die,  dals  man  erklärte,
  es  in  das  Gewissen  und  in  die  Loyalität  eines  jeden  zu
stellen,  wie  er  sich  —  der  kaiserlichen  Willenserklärung  gegenüber
  —  verhalten  wolle').  —

Ohne  Verzug  wurde  der  kurfürstliche  Kompromilsantrag  an
die  Stände  gebracht?).  Diese  erbaten  sich  Bedenkzeit  bis  zwei
Uhr  Nachmittags  und  berieten  über  den  Vorschlag,  ohne  sich  indes
  zu  einigen.  Die  Hälfte  zwar  erklärte  sich  einverstanden,  die
andere  Hälfte  beharrte  dabei,  dafs,  wie  schon  erwähnt,  in  erster
Linie  die  Kommissare  um  nähere  Erklärung  über  die  von  ihnen
vorgebrachte  Instruktion  ersucht  würden.  Genau  die  gleiche
Stimmenzahl  befürwortete  jede  der  beiden  Ansichten.  Es  war
also  nicht  einmal  ein  Majoritätsbeschlufs  zu  erzielen:  die  Sache
mulste  an  die  Kurfürsten  gebracht  werden,  welche  die  Zustimmung
der  Hälfte  der  Vota  in  der  zweiten  Kurie  zu  ihrem,  der  Kurfürsten,
  einhelligen  Beschluls  für  genügend  erklärten,  um  letzteren
als  die  Willensmeinung  der  beiden  oberen  Kurien  erscheinen  zu
lassen.  Aber  ein  Teil  der  Weltlichen  widerstrebte  dem  noch.
Die  Ausschufsmitglieder  nämlich  von  der  weltlichen  Bank  des

ı)  Übrigens  sei  darauf  aufmerksam  gemacht,  dafs  sich  Kurfürst  Johann
von  Sachsen  schon  früher  einer  ganz  ähnlichen  Wendung  bediente,  da  er  am
29.  Juni  1525  an  Herz.  Georg  schrieb,  er  werde  sich  der  Messe  halber  als
ein  christlicher  Kurfürst  des  Reichs  also  erzeigen  und  beweisen,  welches
[wie  es]  ihm  „zuvorderst  gegen  Gott,  Römischer  Kaiserl.  Majestät,  den
Ständen  des  Römischen  Reichs,  auch  euer  Lieb  und  männiglich  zu  Verantwortung
  stehen  und  unverweislich  sein“  sole.  Seidemann,  Der  Mainzer
Ratschlag  S.  685.

2?)  Das  Folgende  nach  W  und  N,  womit  zu  vergl.  das  erwähnte  Schreiben
der  kurpfälzischen  Räte  vom  4.  August.