Blaͤtter
für
Rechtsanwendung
zunächst in Bayern.
Nr. 25. Samstag, den 7. Dez. 1839.
Uleber Zwerk und Mittel des Inquirirens.
Wer möchte wohl einem Inquirenten verargen,
wenn er, nachdem er von einem verschmitzten
und hartnäckigen Inquisiten lange Zeit zum
Besten gehalten, gleichsam verhöhnt wurde, endlich
ein glaubwürdiges Geständniß erlangt hat,
darüber erfreut ist. «
Es werden ja zu einem tüchtigen Inquirenten
so viele und seltene Eigenschaften erfordert,
daß schon ihr Besitz, ihr Zusammentreffen in einer
Person allein, geschweige ihre richtige Anwendung
zur Ehre gereicht.
Vollkommene Gesetzes-, große Menschenkenntniß,
unermudliche Ausdauer und Geduld, Geistesgegenwart,
besonders in Benützung des oft nie
mehr wiederkehrenden ersten Augenblickes, Selbstbeherrschung
nicht nur in dem, was der Ingquisit
durch Mittheilung erfahren darf, sondern sogar
auch in äußerer Haltung, Mienen und Geberden,
Ernsthaftigkeit, gepaart mit zweckmäßiger Milde,
Scharkblick, und eine nur durch Uebung zu erlan-