Full text : Blätter für Rechtsanwendung. IV. Band (4)

Blaͤtter

für

Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Nr.  25.  Samstag,  den  7.  Dez.  1839.

Uleber  Zwerk  und  Mittel  des  Inquirirens.

Wer  möchte  wohl  einem  Inquirenten  verargen,
  wenn  er,  nachdem  er  von  einem  verschmitzten
  und  hartnäckigen  Inquisiten  lange  Zeit  zum
Besten  gehalten,  gleichsam  verhöhnt  wurde,  endlich
  ein  glaubwürdiges  Geständniß  erlangt  hat,
darüber  erfreut  ist.  «

Es  werden  ja  zu  einem  tüchtigen  Inquirenten
  so  viele  und  seltene  Eigenschaften  erfordert,
daß  schon  ihr  Besitz,  ihr  Zusammentreffen  in  einer
  Person  allein,  geschweige  ihre  richtige  Anwendung
  zur  Ehre  gereicht.

Vollkommene  Gesetzes-,  große  Menschenkenntniß,
  unermudliche  Ausdauer  und  Geduld,  Geistesgegenwart,
  besonders  in  Benützung  des  oft  nie
mehr  wiederkehrenden  ersten  Augenblickes,  Selbstbeherrschung
  nicht  nur  in  dem,  was  der  Ingquisit
durch  Mittheilung  erfahren  darf,  sondern  sogar
auch  in  äußerer  Haltung,  Mienen  und  Geberden,
Ernsthaftigkeit,  gepaart  mit  zweckmäßiger  Milde,
Scharkblick,  und  eine  nur  durch  Uebung  zu  erlan-