Full text : Europäischer Geschichtskalender. Fünfzehnter Jahrgang. 1874. (15)

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Ihren  derzeitigen  Abschluss  fand  diese  Entwickelung  durch
die  im  Laufe  unseres  Jahrhunderts  fast  allseitig  erfolgte  Annahme
  des  Systems  der  allgemeinen  Wehrpflicht,  wie  dasselbe
zuerst  in  Preussen  dem  Staatsleben  als  dauernde  Institution  eingefügt
  worden  war.

Durch  dieses  System  scheint  dasjenige  Problem,  dessen
Lösung  das  Ziel  einer  jeden  Wehrverfassung  sein  muss,  für  die
Verhältnisse  der  Gegenwart  die  entsprechendste  Lösung  gefunden
zu  haben:

Concentrirung  und  Entwickelung  aller  Kräfte  des  Staates
für  den  Fall  des  Krieges,  unter  möglichst  geringer  Belastung
des  Volkes  im  Frieden.

Die  Grundzüge  dieses  Systems  sind  im  Wesentlichen  folgende.

1.  Der  Kriegsdienst  zum  Schutze  des  Vaterlandes  ist  jedes
physisch  und  moralisch  befähigten  Mannes  Pflicht.

2.  Um  die  zur  Erfüllung  dieser  Pflicht  erforderliche  militärısche
  Ausbildung  sich  zu  erwerben,  ist  ein  Jeder  gehalten,
dem  aktiven  Heere  auch  im  Frieden  eine  bestimmte  Zeit  hindurch
  anzugehören.

3.  Dieses  aktive  Friedensheer  hat  einerseits  den  Zweck
einer  militärischen  Bildungsschule  für  die  Nation,  andererseits
ist  es  bestimmt,  den  festen  Kern  zu  bilden,  an  welchen  im
Kriegsfalle  sich  die  Gesammtheit  der  Wehrpflichtigen  anschliesst.

4.  Darum  werden  im  Frieden  nur  die  Rahmen  (Cadres)
der  für  den  Krieg  bestimmten  Formationen  gebildet,  welche  im
Mobilmachungsfalle  durch  die  eingezogenen  Wehrpflichtigen  ausgefüllt
  werden.

Hierdurch  ist  nun  allerdings  die  Möglichkeit  gegeben,  bei
verhältnissmässig  geringer  Friedensbelastung,  im  Kriege  ein
Heer  aufzustellen,  welches  alle  waffenfähigen  Männer  des  Volkes
umfasst.

Ob  nun  jedoch.  jene  oben  gekennzeichneten  Ziele:  starke
Kriegsmacht  und  geringe  Belastung  im  Frieden,  thatsächlich