Contents : Armee-Verordnungs-Blatt Fünfundzwanzigster Jahrgang (25)

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Kriegsministerium.  Berlin  den  18.  Juni  1891.
Nr.  185.

Ueberweisung  der  Personalpapiere  der  behufs  Uebertritts  zur  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika
  aus  dem  Heere  ausgeschiedenen  Offiziere  und  Sanitätsoffiziere.

Die  in  den  Händen  der  Truppen=  2c.  Kommandeure  befindlichen  Ausfertigungen  der  Personal=  und  Qualifikationsberichte

  sowie  der  Personalbogen  derjenigen  Offiziere  und  Sanitätsoffiziere,  welche  behufs  Uebertritts

zur  Schutztruppe  aus  dem  Heere  ausscheiden  bz.  bereits  ausgeschieden  sind,  sird  auf  dem  Waffendienstmege

en  Generalkommandos  2c  einzureichen,  welche  dieselben  unmittelbar  an  das  Reichs-Marineamt  weiter  geben.
Bezüglich  der  Personalbogen  haben  die  Truppentheile  rc.  vorher  die  Revision  seitens  der  Geheimen

Kriegs-Kanzlei  zu  veranlassen.

No.  4460/6.  91.  A.  1.  v.  Kaltenborn.

Kriegsministerium.  Berlin  den  18.  Juni  1891.
Nr.  186.
Ausgabe  der  Friedens-Sanitäts-Ordnung.

Durch  Allerhöchste  Rabinete-rdre  vom  16.  Mai  1891  ist  die  Friedens-Sanitäts-Ordnung  unter  Aufbebung
  des  Reglements  für  die  Friedenslazarethe  der  Königlich  Preußischen  Armee  vom  5.  Juli  1852  genehmigt
worden.

Durch  die  genannte  Ordnung  werden  außer  dem  Lazareth-Reglement  noch  aufgehoben:

die  Instruktion  über  die  Versorgung  der  Armee  mit  Arzneien  und  Verbandmitteln  vom  12.  Juni
1874,  die  Instruktion  für  die  Militärärzte  zur  Ausführung  der  ärztlichen  Rapport=  und  Berichterstattung
vom  15.  Februar  1873,  die  Dienst-Instruktion  für  die  Korps-Stabsapotheker  vom  19.  August  1868  und  die
Allgemeinen  Grundsätze  für  den  Neubau  von  Friedenslazarethen  vom  19.  Juni  1878,  sowie  die  zu  diesen
Dienstvorschriften  ergangenen  abändernden  bz.  ergänzenden  Bestimmungen.

ie  Friedena-Sanitãts-Ordnung  wird  demnächst  den  Kommandobehörden  u.  s.  w.  unter  Umschlag

zugehen.
Sie  erscheint  im  Verlage  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  von  E.  S.  Mittler  &  Sohn,  Berlin
SW.,  goochstraße  68—70  und  kostet  bei  unmittelbarer  Bestellung  aus  der  Armee  geheftet  6  Mark,  kartonirt

6,60  Mark  und  in  Halblederband  7,25  Mark  das  Stück.
No.  1201.5.  91.  M.  A.  v.  Kaltenborn.
Kriegsministerium.  Berlin  den  18.  Juni  1891.

Nr.  187.
Verkaufspreisverzeichniß  zu  den  Handwaffen.
Im  Abschnitt  XI  ist  die  lfd.  Nr.  16  zu  streichen,  und  sind  ferner  die  Nummern  17  bis  33  sowie  die  zugehörigen
Anmerkungen  entsprechend  zu  berichtigen.  "
Deckblätter  werden  hierzu  nicht  ausgegeben.
No.  253/6.  91.  D.  1.  v.  Kaltenborn.

Kriegsministerium.  Berlin  den  20.  Juni  1891.
Nr.  188.
Aenderung  der  Zeiteintheilung  für  die  Schießübungen  der  Artillerie  im  Jahre  1891.

Die  im  Armee-Verordnungs-Blatt  Nr.  8  —  Seite  126  —  für  1891  veröffentlichte  Zeiteintheilung  wird  dahin
geändert,  daß  das  Feld-Artillerie-Regiment  Nr.  17  vom  4.  bis  22.  August  schießt.

Die  Besichtigung  des  genannten  Regiments  durch  den  Inspekteur  der  Feld-Artillerie  auf  dem  Schießplatz
  Hammerstein  findet  nunmehr  am  19.  August  statt.

No.  72/6.  91.  A.  3.  v.  Kaltenborn.