Das deulsche Reich und seine einjelnen Slicder. (Nov. 24 -30.) 197
hinzutreten soll. Zu dieser definitiven Wahlordnung für die künftigen Ge-
neralsynoden tritt die Fixirung der Amtsbefugnisse derselben und einiger wei-
teren damit zusammenhängenden Einrichtungen hinzu. Nach dem Verzeichniß
der Mitlglieder ist keineswegs eine Unzestallung des zum Theil durch den
Einfluß des Cultusministers so libera ausgefallenen Entwurfes im Sinne
des liberalen Protestantismus, sondern vielmehr mit großer Wahrscheinlich-
keit zu erwarten, daß die Vorlage als zu freisinnig im Sinne des preußi-
schen Lirchewconsewatiamus mehr oder weniger erheblich umgeändert wer-
en wir
24. November. (Bayern.) Gemeindewahlen im ganzen Kö-
nigreiche. In den Städten fallen dieselben fast durchweg liberal
aus, namentlich auch, trotz der gewaltigsten Anstrengungen des ka-
tholischen EClerus und der ultramontanen Partei, in der Hauptstadt
München, auf dem Lande dagegen vielfach ultramontan.
W3. November. (Preußen.) Im westpreußischen Wahlbezirk
Konitz-Schlochau gelingt es einer Verbindung der deutschen Ultra-
montanen mit den Polen, ihren Candidaten für das Abgeordneten-
haus durchzusetzen, aber doch nur mit 234 gegen 231 Stimmen.
30. November. (Deutsches Reich.) Der russische Staats-
kanzler Gortschakoff berührt auf seiner Rückreise aus der Schweiz
nach St. Petersburg Berlin. Die schwebende orientalische Frage
gibt zu längeren Besprechungen desfelben mit dem deutschen Reichs-
kanzler, zu denen auch der österreichische Botschafter beigezogen wird,
Anlaß. Die drei Mächte scheinen noch immer auch in diefer Be-
ziehung einig zu gehen.
30. November. (Baden.) II. Kammer: beschließt mit allen,
auch den demokratischen Stimmen, gegen die Ultramontanen, die
Thronrere mit folgender Adresse zu beantworten:
Die Einigung der deutschen Nation hat in der opferwilligen Vater-
landslieie Ew. kgl. Hoheit eine unvergessene Förderung gefunden, und das
badische Volk * den Schritten seines erhabenen Führers mit voller Hin-
ge gefolgt. In wachsender Entwicklung verspric t das junge, aber mäch-
Reich dem geeinigten Vaterlande den reichen Segen, der aus einer großen
hicc siesch Gemeinschaft hervorgeht, ohne den Einzelländern in der weisen
und sorgfältigen Pflege ihrer besonderen Interessen Hemmnisse zu bereiten.
Tieser seither durch eine gerechte und zeitgemäße Gesegebung geförderten
Pflege der Wohlfahrt unseres Landes werden auch künftig die Abgeordneten
des Volks ihre volle Theilnahme zuwenden. Auf dem beschrittenen Wege die
Grenzen der staatlichen Ansprüche unparteiisch, aber klar und mit Festigkeit
u bezeichnen, wird, so hoffen auch wir, es gelingen, die unbegründeten Be-
sergniste vor einer Gesut- für die Freiheit der religiösen Ue geseugung g au
zerstreuen, und zwar um so mehr, als der wirksome Schu dieser Freiheit
eine der Grundlagen der neueren Gesetzgebung ist. Dem öffentlichen Unter-
richt auf allen seinen Stufen, seiner möglichst vollkommenen Entwichlung
und seiner Erweiterung ist stets die jorgfsltigte Würdigung der II. Kamm
gesichert. Ein Gesetzenlwurf, der die Umwandlung der bestehaen Consessons=