Die Schweij (April 7 -2.) 423
Eigenthumsklage ein, um die Intervention aueländischer Donaloren
der Kirche zu provociren.
7. April. Da für das Begehren einer Volksabstimmung über
die neuen Bundesgesetze betr. Civilstand und Ehe und betr. politische
Stimmberechtigung über 100,000 Unterschriften eingegangen sind,
ordnet der Bundesrath dieselbe auf den 23. Mai an.
7. April. (Solothurn.) Die Regierung ertheilt der „christ-
katholischen Kirche der Schweiz“, wie solche durch die von dem
Verein schweiz. freisinniger Katholiken aufsgestellte Kirchenverfassung
vom 14. Juni und 21. September 1874 ins Leben gerusen werden
soll, die staatliche Genehmigung und erklärt sich geneigt, einen christ-
kotholischen schweiz. Bischof anzuerkennen, wosern die Synode der
Regierung das Recht zuerkenne, die Wahl zu genehmigen.
20. April. (Schaffhaufen.) Das Volk verwirft die revi-
dirte Verfassung, obgleich sie ihm diesmal gruppenweise vorgelegt
wird, neuerdings, da die Zahl der Annehmenden, wenn auch gegen
die Verwerfenden in Mehrheit, doch nicht das absolute Mehr der
stimmberechtigten Bürger erreicht, wie dies in der Verfassung vor-
geschrieben ist.
21. April. (Baselstadt.) Gr. Rath: nimmt die revidirte
Verfassung als Ganzes mit 98 gegen 11 Stimmen an.
21. April. (Baselland.) Landrath: erklärt bez. der Volks-
abstimmung über die Verfassungsrevision, daß die Frage als ver-
neint zu betrachten und deßhalb trotz der geringen Mehrheit keine
zweite Abstimmung anguordnen sei.
26. April. (Appengell A.-Rh.) Die Landsgemeinde beschließt
eine Revision der Verfassung.
29. April. Der Centralausschuß der schweiz. Volksvereine er-
läßt Angesichts der bevorstehenden Volksabstimmung über die neuen
Bundesgesetze betr. Civilstand und Ehe und betr. politische Stimm-
berechtigung einen sehr warmen Aufruf für dieselben und namentlich
für das Civilehegesetz:
„Eine Verwerfung dieser Erete würde gleichbedeutend sein mit einer
Abschwöchung der Errungenschaften der neuen Bundesverfassung von 1874,
welche mit aller Kraft #zuhelten wir alle Ursache haben. Sie würde die
Gegner der Bundesverfassung und des Fortschritts überhaupt ermuthigen.
Es ziemt sich daher, daß wir den Ernst der Lage gehörig ins Auge fassen,
und angemessen handeln. Die Agilation gegen die beiden Bundebgefehe ebet
Dimensionen angenommen, die uns sehr deutlich erkennen lassen, d
genau mit demfelben, ja mit einem nicht ganz unerheblich fürieren Enen
als im vorigen Jahre, zu thun haben.“