Full text: Europäischer Geschichtskalender. Sechzehnter Jahrgang. 1875. (16)

Die Schweil. (Okt. Anf. — 3.) 435 
lebenden Sauche der Freiheit durchdrungen wissen will, in dem Augenblicke, 
engreh auf unerschütterlichen Grundlagen die Freimaurer des 
wen Erdvalls zu einer einzigen Kette eint, kann er nicht auseinander= 
gehen, ohne durch ein klares, überzeugendes Manisest auf die wider die Frei- 
maurerei in Umlauf gesetzten Verleumdungen und ausgesprochenen Verdam- 
mungen zu antworten. Zu diesem Zwecke proclamirt der Congreß in nach- 
stehender officieller Weise t'i ihm ausgestellten und vertretenen „Grund- 
sätze der Freimaurerei“: Die Freimaurerei proclamirt, wie sie es seit ihrer 
Entstehung stets gelhau, die Existenz eines „schoffenden Wesens“ unter dem 
Namen: „Der große Baumeisler aller Welten“. Sie setzt der Erforschung der 
Wahr beit keine Grenzen; sie gorantirt. Allen, die sich ihr anschließen, * 
Freiheit, verlangt sie ober auch von Allen. Die Freimaurerei ist Ib 
den Männern einer jeden Nation, Nace und eines jeden Glaubensbekennt= 
nisses zugänglich. Sie verbietet in ihren Bauhütten jedwede politische oder 
religiöse Discusfion; sie nimmt jeden Profanen ohne Rucksicht auf seine reli- 
giösen und politischen Anschauungen, um die sie sich gar nicht zu kümmern hat, 
auf, vorausgeieht. dah er „ein freier Mann von gutem Rufe ist. Die Frei- 
maurerei hat den Zweck, gegen jede, unter wos immer für einer Form auf- 
ule des Lebens, deren Pro# ramm in Folgendem besteht: den Gesetzen seines 
Landes zu gehorsamen, nach den Geletzen der Ehre zu leben, Gercchiigleit u zu 
heit arbeiten und deren allmälige Emancipation auf friedlichem Wege an- 
zustreben.“ 
— Oktober. Die katholische Schulgemeinde der Stadt St. 
Gallen beschließt mit großer Mehrheit: „Der Schulrath sei einge- 
laden, der Schulgemeinde Bericht und Antrag zu bringen: ob und 
wie bei dem evangelischen Schulrathe der Stadt St. Gallen Schritte 
gethan werden sollen, um die katholische und evangelische Schulge- 
meinde der Stadt St. Gallen zu einer sein bürgerlichen Schulge- 
meinde St. Gallens zu verschmelgen.“ Dagegen wird ein Antrag 
der Ultramontanen, den Religionsunterricht wieder den Geistlichen 
zu übergeben, abgelehnt, um nicht dem Unfehlbarkeitsdogma neuer- 
dings Thür und Thor zu öffnen. 
— Oktober. (Appenzell A.-Rh.) Die Kirchgemeinde Heiden 
beschließt beinahe einstimmig nach dem Antrage ihrer Vorsteherschaft, 
die ch den verschiedenen religiösen Richtungen zu öffnen: 
Kirche ist Eigenthum sämmtlicher prolestantischer Einwohner der 
G. weint können d daber auch religiös-kirchliche Minderheiten, sofern die- 
selben in Glaubenssachen mit der Mehrheit (repräfentirt durch den Ortsgeist- 
lichen) vicht einig gehen, das öffentliche Kirchenlokal sammt Orgel und Glocken 
zu ihren Gottesdiensten und gottesdienstlichen Handlungen benüßen. Die Zeit- 
bestimmung in diesen Fällen ist Soche der jeweiligen Vorsteherschaft und wird 
dabei als Grundsat aufgestellt, baß die Zeit des regelmäßigen Gottesdienstes 
nicht beeinträchtigt werden darf.“ 
3. Oktober. (Bern.) Gr. Rath: erläßt an das Volk des- 
selben, dem das neue Cultuspolizeigesetz (s. 13. September) demnächst 
28°
	        
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