Full text: Europäischer Geschichtskalender. Sechzehnter Jahrgang. 1875. (16)

412 Die Schweis. (Dez. 9—24.) 
Fres, Redacteur der „Basler Nachrichten“, zu seinem Präsidenten, 
den Landammann Aepli von St. Gallen zu seinem Vicepräsidenten. 
9. Dezember. (Genf.) 52 Bürger und Bürgerinnen der ka- 
tholischen Gemeinde Meinier protestiren gegen die Rede Carteret's 
vom 29. v. M., und ebenso erlassen die Ultramontanen der Stadt 
dagegen eine Art Manifest durch Maueranschlag. 
DTer Protest erklärt rund heraus, daß die Unterzeichner desselben keine 
Gesetze achten würden, die nicht mit den Gesetzen Gottes (d. h. des Papstes) 
übereinstimmten. Der Maueranschlag erklärt ebenso: „Die Reden und Pro- 
clamalionen des Slaalsrathes, welche bei Anlaß der Beeidigung dieser Be- 
hörde offenkundig wurden, beweisen, daß die protestantische Coalition einen 
Religionskrieg fortsetzen will, der unseres Jahrhunderls unwürdig ist. Die 
Mehrheit will uns ihren Glanben aufdrängen und zwingen, Renegaten zu 
wählen 2c. Wenn der Präsident des Staatsrathes erllärt, wir haben uns diesen 
Gesetzen zu beugen, so erklären wir: Nein!“, worauf die absolute Ungültig- 
keit und Unverbindlichleit der Staategesetze gegen die römische Kirche ent- 
wickelt und schließlich der entschlossenste Widerstand gegen alle derartigen 
Beschlüsse und Verfügungen der Staatsbehörden angekündigt wird. 
10. Dezember. Die vereinigte Bundesversammlung wählt den 
neuen Bundesrath. Mehrere der bisherigen Bundesräthe werden 
durch neue Kräfte ersetzt, worunter der bisherige schweiz. Gesandte 
am Hofe von Berlin, Oberst Hammer, und der Landammann Heer 
von Glarus. Zum Präsidenten des Bundesraths wird Welti (Aar- 
gau), zum Vicepräsidenten Heer (Glarus) gewählt. 
12. Dezember. (Obwalden.) Der Kantonsrath beschließt ein 
für die Verhältnisse dieses kleinen und katholischen Bergländchens 
sehr anerkennenswerthes Schulgesetz. Die Hauptbestimmungen des- 
selben sind: 
Sechs Jahreskurse, Primarschule mit wöchentlich mindestens 20 Stun- 
den, nicht inbegriffen den Religionsunterricht; sodann zwei Jahre Fortbil- 
dungsschule, obligatorisch, mindestens 120 Stunden auf das Jahr, mit ziem- 
lich ausgedehntem Fächerplan; endlich Repetitionsschule, mindestens 40 Stun- 
den, für die männliche Ingend, bevor sie in das militärpflichtige Alter kritt. 
Ferner werden Besoldungsminima's für das Lehrerpersonal festgesetzt. 
12. Dezember. (Solothurn.) Die revidirte Verfasfung des 
Kantons wird in allgemeiner Volksabstimmung trotz der angestreng- 
testen Bemühungen der Ultramontanen mit einer Mehrheit von 
2082 Stimmen angenommen. 
20. Dezember. Beide Räthe der Bundesversammlung haben 
sich über ein Banknotengesetz geeinigt, das wenigstens einem Theile 
der bisherigen Uebelstände abhelfen soll. 
24. Dezember. Nationalrath: beschließt, den Art. 32 der Ver- 
fassung des Kankons Tessin vom Jahre 1874 als außer Kraft zu
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.