Full text: Europäischer Geschichtskalender. Sechzehnter Jahrgang. 1875. (16)

478 Hle ollomannische Pforke. (Febr. 14—17.) 
dem Khedive, so daß die Annepxion des großen Landes an Aegypten 
nunmehr eine vollendete Thatsache ist. 
14. Februar. (Rumänien.) II. Kammer: votirt dem Mi- 
nisterium statt des von der Opposition beantragten Tadelsvotums 
vielmehr mit 83 gegen 44 Stimmen ein Vertrauensvotum. 
17. Februar. Differenzen der Pforte mit der ottomannischen 
Bank. Die Pforte möchte sich den lästigen Bedingungen ihres letzten 
Anlehens gern wieder entjiehen. 
Der Vertrag v. 7. Juni 1874, welcher das 40 Millionen-Anlehen 
des Sadyt Pascha ermöglicht, stipulirt in seinem 13. Art: „Die Banque 
'ttomane wird den Dienst der consolidirten Schuld (d. h. die Zinsen und 
die Amortisation) dadurch sichern, daß sie von den fämmtlichen Staatsein= 
nahmin die dazu erforderlichen Summen absondert.“ Als die erste Hälfte 
des Anlehens zur Zeichnung aufgelegt wurde, ließ die Bank diesen Artikel 
der betreffenden Anzeige hinzusügen, und als im September v. J. der Rest 
des Anlehens aufgelegt wurde, um die schwebende Schuld der Pforte zu con- 
solidiren, wiederholte die Bank diesen Artikel. Zu Anfang dieses Jahres 
legte nun die Regierung der Banque Ottomane ein Reglement vor, damit sie 
es unterzeichne; zu ihrer nicht geringen Ueberraschung aber war der Wortlaut 
des 13. Artkkels gänzlich verändert; er lautete jet: „Um die ordnungmäßige 
Zahlung der Zinsen der consolidirten Schuld zu sichern, wird die Banque 
Ottomane die Ausführung der in diesem Reglement beschlossenen Mabregeln 
beaussichtigen.“ Die Direklion der Bank hat nun die Unterzeichnung dieses 
Reglements verweigert und ihre Weigerung damit motivirk, daß sie im vori- 
nen Jahr die Unterzeichnung des Anlehens vermiktelt habe, indem sie den 
ursprünglichen Wortlaut des betreffenden Artikels veröffentlichte und somit 
sei sie jetzt durch jene Abänderung dem Publikum gegenüber in eine schiefe 
Stellung gebracht; dadurch aber werde es ihr unmöglich, der Regierung so- 
wohl jebt als in Zukunft diejenigen erheblichen Dienste zu leisten, welche 
man von einer gewissenhaften Ausführung der Convention zu erwarten be- 
rechtigt sei. 
Die Pforte muß schließlich nachgeben und den Artikel in seiner 
ursprünglichen Fassung bestätigen, indem der Großvezier dem Sultan 
die finanzielle Lage des Staates auseinandersetzt und ihm das dies- 
lährige Budget (d. h. das wirkliche Budget, nicht das zur Täu- 
schung der europäischen Börsen publicirte Phantasie-Budget) vorlegt. 
Sämmtliche Einnahmen des Staates, sie mögen herrühren, woher 
sie wollen, müssen demnach der Bank abgeliefert werden, welche da- 
gegen die für die Zinsen der Staatsschuld erforderlichen Summen 
aussondert und die im Budget vorgesehenen Ausgaben bezahlt. Sie 
leistet dem Staat Vorschüsse bis zum Belauf von 2,700,000 Pfd. 
Sterl., wofür sie Consolides im Nominalwerth von 7 Millionen 
Pfd. Sterl. erhält. 
⅞l 17. Februar. (Rumänien.) II. Kammer: bewilligt der Re- 
hgierung einen Credit von 5 Mill. Fr. für die Bewaffnung der Armee,
	        
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