Full text: Europäischer Geschichtskalender. Sechzehnter Jahrgang. 1875. (16)

488 Ple ottemannische Pforte. (Sept. 1—9.) 
oder Vernachlässigung Unserer kaiserlichen Befehle eine schwere-Verantwort- 
lichkeit auf Euch laden wird, so müsset Ihr Euer Benehmen danach ein- 
richten. Ihr werdet Sorge tragen, Unserer hohen Pforte ausnahmslos alle 
Beamten anzuzeigen, welche Unseren gegenwärtigen oberherrlichen Befehlen 
zuwiderhandeln.“ 
Gleicheitig mit diesem großherrlichen Edict erfolgt ein Schrei- 
ben des ersten Sekretärs des Sultans an den Großvezier. Dasselbe 
lautet: 
„Ew. Hoheit weiß, wie sehr Se. kaiserliche Majestät der Sultan, 
unser allergnädigster Herr, beständige Sorgfalt der Vollführung alles dessen 
widmet, was eine Gewähr der Rechte, der Ehre und des Lebens seiner Unter- 
thanen, sowie der Wohlfahrt des Landes im Allgemeinen bildet. Se. Maje- 
stät hat ganz. kürglich seine väterlichen und großherzigen Absichten in seinem 
letzten kaiserlichen Hat verkündet. Wiewohl man allen Grund hat zu hoffen, 
Dank den zu ergreifenden Maßregeln der vorgesetzte Zweck vollständig 
erreicht werden wird, so ist es doch nicht minder wahr, daß bie Urfachen, 
welche Unruhe unter den friedlichen Bevölkerungen verbreiten, zum großen 
Theil der unziemlichen Haltung einiger unfähigen Würdenträger und 
namentlich den Bedrückungen zuguschreiben sind, welchen sich geldgierige 
Pächter in Anhoffnung noch größeren Vortheils hingeben. Es ist ohne 
Zweifel von Wichtigkeit, daß die Einhebung der Staatseinkünfte regelmäßig 
von Statten gehe; aber es ist nicht minder wesentlich, darauf Acht zu haben, 
daß diese Pflicht der Verwaltung nicht in einen Mißbrauch ausarte, derart, 
daß zu Ruhestörungen Anlaß gegeben werde, die weit beträchtlichere Schädi- 
gungen nach sich ziehen, als jene Einkünfte ihr Vortheile brächten. Se. 
kaiserliche Majestät der Sultan, unser erhabener Herr, ordnet daher an: daß 
die Generalgouverneure der Vilajets, die Präfecten der Departements, sowie 
alle anderen zuständigen Behörden formelle Weisungen erhalten, daß sie un- 
bedingt sich der in Rede stehenden Verfahrungsweisen enthalten, sowie auch, 
daß sie die Anwendung schärferer Strafen als sie das ht vorschreibt und 
widerrechtliche efüngliche Anhaltungen vermeiden. Die diesen oberherrlichen 
Anordnungen Hmi erhandelnden werden streng bestraft werden.“ 
1. September. (Serbien.) Die Skupschtina ist in Kragujevatz 
zusammengetreten: die Stimmung der Majorität derselben und der 
Bevölkerung überhaupt ist der Art, daß der Fürst sich entschließen 
muß, das conservative Ministerium Stephanowitsch zu entlassen, ein 
ausgesprochen omladinisches (nationales) Ministerium zu ernennem. 
und das Haupt dieser Partei, Ristic, an die Spitze desselben zu 
stellen. 
3. September. (Herzegowina.) Der Special-Commissär der 
Pforte, Server Pascha, ist in Mostar, wo die Unterhandlungen mit 
den Insurgenten durch Vermittlung der Consuln geführt werden 
sollen, eingetroffen. Die Confuln treffen ebenfalls ein, dagegen er- 
scheint kein einziger Insurgentenführer. Den Confuln bleibt kaum 
etwas anderes übrig, als die letzteren ihrerseits aufzusuchen. 
9. September. (Herzegowina.) Die Consular-Commission in 
Mostar schließt ihre Verhandlungen und vereinbart die Modalitäten,
	        
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