52 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Jan. 31.)
großer Majorität angenommen. Dagegen stimmen nur das Centrum
geschlossen, einzelne Conservative und Tellkampf, Banks und Dunker.
Die vom Abg. Frühauf eingebrachte Resolution wegen Errichtung
möglichst vieler Zweiganstalten der Bank wird zurückgezogen, nach-
dem Delbrück möglichste Berücksichtigung in Aussicht gestellt, eine
bestimmte Zusage zu geben aber abgelehnt hatte.
Bei der zweiten Lesung war besonders über ein Amendement Siemens
lebhaft, ja sogar heftig gestritten und dasselbe schließlich mit 125 gegen 124
Stimmen angenommen worden, dahin gehend, den letzten Absatz des Com-
missionsantrags, wie folgt, zu fassen: „Banken, welche bis zum 1. Januar
1876 nachweisen, daß der Belrag der nach ihrem Statut oder Privileg ihnen
gestatteten Notenausgabe auf den Betrag des Grundkapitals eingeschränkt ist,
welcher am 1. Januar 1874 eingezahlt war, sind von der Erfüllung
der unter 1 und 2 bezeichneten Voraussetungen [ausschließliche An-
lage ihrer Betriesmittel in den im § 13 unter 1—4 bezeichneten Geschäften
(Kauf und Verkauf von Edelmetallen; Diskontirung, Kauf und Verkauf von
Wechseln und deutschen Reichs-, Staats- oder Communalschuldverschreibungen;
Lombardverkehr; Kauf und Verkauf von deutschen Staatseffekten, Eisenbahn-
papieren und Pfandbriefen) und jährliche Zurücklegung von 20 Proc. des
über das Maß von 4½ Proc. des Grundkapitals hinaus sich ergebenden
Reingewinns zur Ausammlung eines Reservefonds von einem Viertheil des
Grundkapitals] entbunden uͤnd erlangen mit der Gestaltung des Umlaufs
ihrer Noten im gesammten Reichsgebiete zugleich die Befugniß, im gesammten
deutschen Reichsgebiete durch Zweiganstalten oder Agenturen Bankgeschäfte
zu betreiben.“ Die mit gesperrter Schrift gedruckten Worte enthalten das
Siemens'sche Amendement. Bei der dritten Lesung des Bankgesetzes wird nun
dieser Beschluß wieder aufgehoben und durch die Annahme des folgenden,
aus einem Compromiß hervorgegangenen Abänderungsantrags von Lasker
und Harnier, welchem die Bundesregierung zugestimmt hatte, ersetzt: 1) Von
den beiden angezogenen Voraussetzungen wird die erste gestrichen und nur
die zweite aufrecht erhalten; am Schlusse aber folgender Satz hinzugefügt:
„Dem Bundesrath bleibt vorbehalten, diesen Banken einzelne der durch die
Bestimmungen unter 1. ausgeschlossenen Formen der Creditertheilung, in
deren Ausübung dieselben sich bisher befunden haben, auf Grund des nach-
gewiesenen besonderen Bedürfnisses zeitweilig oder widerruflich auch ferner
zu gestatten und die hierher etwa nothwendigen Bedingungen festzusetzen.“
Schluß der Session ohne Thronrede.
31. Januar. (Bayern.) Die bayerischen Bischöfe richten an
den König einen Protest gegen die Ausdehnung der Civilehe durch
Reichsgesetz auch auf Bayern. Der König überweist den Protest
einfach an den Justizminister. [Daß ihr Protest von Erfolg sein
werde, konnten die Bischöfe selber auch nicht einen Augenblick denken
oder hoffen. „Ihr Schritt ist daher offenbar nur ein schlau berech-
netes Agitationsmittel an die Adresse des katholischen Volkes, dem
der Name des Königs nur als Deckmantel hat dienen müssen.“]
— Januar. (Deutsches Reich.) Der Besuch des Kaisers
beim König von Italien wird von jenem neuerdings ernstlich in