Inhaltsverzeichnis : Die Weltgeschichte. Erster Theil. Das Alterthum. (1)

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leisten,  soll  den  Nauptquartieren  der  russischen  und  verhündeten  Armeen  mit
Eröffnung  der  Kriegshandlungen  seitens  Rumäniens  je  ein  Vertreter  der  rumävischen
  Armee  heigegeben  werden,  dem  erforderlichenfalls  eine  Anzahl  Offiziere
zur  Hilfe  beigeordnet  werden  können.  In  gleicher  Weise  sollen  Vertreter  der
russischen  Armee  und  der  Armeen  der  Verbündeten  und  ihre  Gehilfen  dem
Hauptquartier  der  rumänischen  Armee  zukonmandiert  werden.

Die  Hauptquartiere  der  gemeinschaftlich  operierenden  Armeen  sind
gegenseitig  verpflichtet,  rechtzeitig  Nachrichten  über  die  Kriegslage,  die  Verteilung
  der  Kräfte  und  den  Gang  der  Operationen  untereinander  auszutauschen.

Artikel  XIV.

Falls  im  Verlauf  der  Operationen  U!mstände  eintreten  sollten,  welche  neue
Maßnahmen  erfordern,  und  falls  Fragen  zutage  treten  sollten,  die  in  dem  gegenwärtigen
  Abkommen  nicht  vorgesehen  sind,  so  sind  alle  derartige  Fragen  in
jedem  Hauptquartier  gemeinsam  mit  den  Delegierten  der  verbündeten  Armeen
zu  beraten,  aber  nur  durch  Übereinkunft  der  Öberkommandierenden  endgültig
zu  entscheiden.

Artikel  XV.

Um  die  Mögliehkeit  zu  erlangen,  vorbereitende  Maßnahmen  zum  Beginn
der  Operationen  zu  treffen,  müssen  die  vertragschließenden  Parteien  über  den
Plan  der  Kriegsoperationen  noch  vor  Eröffnung  der  Operationen  seitens  der
rumänischen  Armce  übereinkommen.

Artikel  XVI.

Die  Frage  eines  Waffenstillstandes  soll  durch  Übereinkommen  der  Obersten
  Heeresleitungen  der  gemeinsam  vperierenden  Armeen  entschieden
werden.

Artikel  XVII.

Das  gegenwärtige  Abkommen  bleibt  vom  Moment  der  Unterzeichnung

bis  zum  allgemeinen  Friedensschluß  in  Kraft.

Ausgefertigt  in  fünf  Exemplaren  in  Bukarest,  den  4./17.  August  1916.

(Unterzeichnet:)
Der  russische  Militäragent  Oberst  Tatarinow,
der  französische  Militäragent  M.Depr6,
der  großbritannische  Militäragent  Tomson,
der  italienische  Militäragent  L.  G.  Ferigo,
der  Vorsitzende  des  Ministerrats  Kriegsminister  Iwan  Bratianu.

(Rotb.  Heft  III  Nr.  36.)