Full text: Europäischer Geschichtskalender. Siebzehnter Jahrgang. 1876. (17)

272 Spanien. (Febr. 15.) 
unterdrücken. Die Blätter veröffentlichen darüber folgenden fehr be- 
zeichnenden Erlaß des Bischofs: 
.In Ausübung einer unserer heiligsten Amtsflichten haben wir der 
öffentlichen Schule, welcher Sie vorstehen, einen Besuch abgestattet und dort 
mit Mißbehagen bemerkt, daß die Kinder, welche so unglücklich sind, Fa- 
milien anzugehören, die von dem Gifte des brotestantischen Fanatismus 
angesteckt sind und welche daher selbst diesen abscheulichen Austand theilen, 
im Verein mit der katholischen Jugend unterrichtet werden. Wenn die Kirche 
streng darauf besteht, daß die 2. Toden abgesondert liegen müssen, die sich aus 
ihrem Schooße entfernten, so ist das Zusammensein so verschiedenartiger 
Glieder im Leben noch viel weniger statthaft. Niemandem fällt es ein, einen 
esunden Körper mit einem verpesteten in Berührung zu bringen, und der 
Hischof kann eine solche Unordnung nicht dulden, die man perfider Weise als 
darauf hinausgehend betrachten könnte, die unschuldige katholische Jugend zu 
verderben. Wir machen darum von unserer hohen Machtbefugniß Gebrauch 
und benachrichtigen Sie, befehlen Ihnen sogar, wenn es nothwendig ist, 
daß Sie unverzüglich die kebnsüen Kinder absondern von jedem Um- 
gang mit den katholischen, es sei denn, daß jene den Kalechismus der Diö- 
cese, sowie denjenigen des Cardinals Cuesta gegen den Protestantismus aus- 
wendig lernen und die h. Sakramente enpfangen u besuchen. Im Uebrigen 
werden wir niemals etwas dagegen haben, daß Sie den Kindern der Ketzer 
Privatunterricht ertheilen, wenn sie denselben #enatzen, um in der Stille das 
Licht der Wahrheit in der Finsterniß ihrer Seelen zu verbreiten. Gott er- 
halte Sie viele Jahre. 
Der Untergouverneur in Mahon, Castaneira, gibt sich alsbald 
zum willigen Werkzeug des Bischofs her. 
15. Februar. Die clericale Presse Spaniens veröffentlicht ein 
durch königliches Decret bestätigtes Urtheil des geistlichen Gerichts- 
hofes für die Provinz Cadiz, wonach die Leiche eines Mannes, der 
sich nur bürgerlich hatte trauen lassen, aus der geweihten Erde des 
Kirchhofes von Sanlucar de Barrameda wieder ausgegraben und 
an einem andern Orte bestattet werden solle. 
Das Aktenstück Frinnert an die schönsten Zeiten spenischer geherpero ung. 
Don Jose Romero, so führt das Urtheil aus, habe 7—8 Jahre mit einem Weibe 
im Concubinate gelebt, dann aber, um derselben sein Vermögen zuzuwenden, 
sich bürgerlich trauen lassen, ohne baß selbst bei einer darauffolgenden schmerz- 
lichen Krankheit die Ermahnungen der Priesser, auch die kirchliche Trauung 
vorzunehmen, sowie das schließliche Anerbieken, dies kostenfrei zu thun, etwas 
efruchtet hätten. Da Romero im Uebrigen als ein rechtschaffener und gottes 
ferchtier Mann bekannt gewesen sei, auch in seinem Hause Bildnisse der 
Jungfrau Maria und andere geweihte Gegenstände besessen habe, so sei nicht 
nnehmen. daß er ein Jude, Protestant oder sonstiger Ketzer gewesen. Als 
Katholik habe er gewußt, daß die Civilehe als ein nh die Gesetze gleichsam 
eieiligtes Foneubinau schlimmer denn ein solches sei; auch habe er sich aus 
in den Kirchenregistern als ledig eingezeichuet. Obzwar nun Romero 
Korlsellos als Katholik gestorben sei, so müsse ihm doch nach der Bulle Dete- 
etabilem Benedilt's XIV. die Beerdigung in geweihter Erde versagt werden. 
Auch könne eine mildere Auffassung gerade in gegenwärtiger Zeit nicht Platz 
inden, da die Institution der herckese das religiöse und moralische Bewußt= 
ein des spanischen Volkes angefrefsen und die Begriffe in Betreff des heiligen 
  
 
	        
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