Ba besise Reich und seine einzelnes Glieder. (Dez. 4—5.) 187
sei nicht möglich; es könne sich nur um einen Arbeitsplan handeln. Die
Regierung sei entschlossen, Gesetzentwürfe auszuarbeiten, welche bestimmt sren.
eine Ausdehnung der Kreis= und Provinfalorduung auf den Rest der
narchie zu bilden. Daß man sich hiebei an die conercten Verhältnisse an
lehnen müsse, sei selbstverständlich. Hiezu würde man sich überall mit No-
tabeln in Verbindung setzen. Die Staatsregierung werde zugleich ein Gesetz
über die Neuregelung der Staatsverwaltungsbehörden im Zusammenhange
mit den Inslitutionen der Selbstverwaltung vorlegen und hiebei die gesammte
Zuständigkeitsfrage erörtern müssen. Was die Beschwerden über die Neu-
organisation anbelreffe, so gebe er zu, daß dabei deren Unfertigkeit, sowie
Uebertreibungen, Gegnerschasten und Unebenheiten der Ausführung mitwirken.
Es bleibe aber ein Rest von Beichwerden, deren Abstellung das gesammte
Land von der Gesetzgebung erwarte. Die Grundgedanken der neuen Gesetze
seien richtige. Wenn man davon durchdrungen sei, werde man wünschen
müssen, daß die Gesetze feste Wurzel schlagen. Hievon auegehend werde dee
Regierung bei der Uebertragung der Zustände der Kreisordnung 2c. auf
westlichen und die neuen Provinzen die Einführung des Beamtenthums m
die neue Organisation vornehmen und ohne Erschütterung der Grundlagen
das Mangelhafte für die gesammte Monarchie ändern. Für die Emancipation
und Decentralisation, welche in der endlichen Regelung der Gemeindeordnung
zum Auedruck komme, sei eine Neuorganisation der Staatsämter unerläßliche
Voraussehzung. Daß die angekündigten Gesetze schon der nächsten Session vor-
gelegt werden, könne er nicht bestimmen, ebensowenig aber O# ausgeschlossen
erklären. Der Minister protestirt gegen die Auffassung, als ob in seinem
Auftreten beim Beginn der Session eine anticipirte Besihergreifung! des Ressorts
des Innern liege. Er habe allerdings seine Geschäfte geführt, als sei er Be-
sitzer des Ressorts, dies habe ihm verfassungsmäßig und pflichtmäßig geschienen.
Wie lange seine Geschäftsführung daure, sei ihm indifferent. Veispeelkos
unbillig sei es, die Schwierigkeiten, welche er vorgefunden, ihm zur Last zu
schreiben. Der Minister schließt: „Ich habe mich niemals durch etwas anderes
leiten lassen, als durch meine Amtspflicht und durch die Ueberzeugung von
dem, was für das Wohl des Baterlandes ersprießlich ist. Von diesen Ge-
danken war ich stets geleitet, sie wann grundlegend bei dem Ihnen vorge-
legten Plaue, von dem ich hoffe, er Ihre Billigung finden und zum
Mohle des Vaterlandes gereichen wa “
Der Gesetzentwurf und ebenso derjenige betr. Communalbesteue-
rung werden an Commissionen von 14 und von 21 Mitgliedern
gewiesen. Beide haben augenscheinlich nur wenig Aussicht, in dieser
Session erledigt, geschweige denn ohne tief greifende Modificationen,
zu denen sich hinwiederum die Regierung kaum verstehen wird, an-
genommen zu werden.
4. Dezember. (Waldeck.) Landtag: verwirft den mit Preußen
abgeschlossenen neuen Accessionsvertrag seinerseits mit allen gegen
1 Stimme, wofern nicht der dem Fürslen darin zugestandene Vor-
behalt, eventuell den Vertrag zu kündigen, wesentlich beschränkt werde.
5.—6. Dezember. (Preußen.) Abg.-Haus: Debatte über
den Antrag von Richter-Hagen über den sog. Welfenfonds:
Richter: Das Ministerium sei verpflichtet, über die Verwendung des
Welfenfonds Rechenschaft abgulegen: dieser werde zur Bestechung der Presse