Spasies. (Aug. 1. — Ende Okt.) 243
35 Mitglieder, hat schon seit zwei Monaten ihre Sitze nicht mehr
eingenommen und die centralistischen Abgeordneten (eine etwas con-
servativere Schattirung der Sagastiner) konnte nur mit Mühe davon
abgehalten werden, dem Beispiele der Sagastiner zu folgen.
1. August. Die „Gaceta“ veröffentlicht den Plan der spani-
schen Armee. Organisation. Danach besteht die Armee in Kriegs-
zeiten aus 243,000 Mann Infanterie, 30,000 Pferden und 206
Geschützen. Das Truppen-Contingent wird in Friedenszeiten nach
den Bedürfnissen des Budgets vermindert.
Mitte September. In der Proving Jaen wird das neugeborne
Kind des Evangelisten (Pastors) einer kleinen protestantischen Ge-
meinde von dem Alcalden des Dorfes und zwei römisch-katholischen
Priestern den Eltern gewallsam entrissen und in der römisch-katho-
lischen Kirche getauft. Auch dessen zweijähriges Schwesterchen wird
fortgeschleppt und getauft.
3. Oktober. Beide Führer der Insurrection auf Cuba unter-
werfen sich der Regierung.
10. Oktober. In dem Dorfe Ignatorate in Andalusien wird
das Kind eines protestantischen Ehepaars wiederum von dem dortigen
römischekatholischen Pfarrer mit Hülfe des Alcalden gewaltsam er-
griffen und in der römisch-katholischen Kirche getauft. Die Regierung
sieht sich, da sich solche Fälle häufen, doch genöthigt, die Einleitung
einer Untersuchung und die gerichtliche Bestrafung der Schuldigen
anzuordnen.
25. Oktober. Estrada, der Präsident der cubanischen Republik,
fällt der Regierung in die Hände; ebenso ein General, mehrere
Obersten und 125 Mann der Insurgenten.
Ende Oktober. Die Vermählung des Königs mit der Prin-
zessin Mercedes, der Tochter des Herzogs v. Montpensier, ist eine
beschlossene Sache, wird aber offiziell erst am 28. November, wo der
König sein 21. Lebensjahr erreicht, offiziell angekündigt werden.
— Oktober. Der NRegierung droht mit dem Episcopate ein
Conflict bezüglich der Censur der Druckschriften. Das bestehende,
mit der neuen Constitution in unvereinbarem Widerspruche stehende
Concordat überweist nämlich die Censur den Kirchenbehörden. Die
Constitution vindicirt dieses Recht der Regierung und dehnt es sogar
auf die Schriften der Geistlichkeit aus. Von den Bischöfen gedrängt
hat sich der päpstliche Nuntius Msgr. Cattani um bezügliche In-
structionen nach Rom gewandt und von dort ist ein entschieden auf
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