286 ##nkreich. (Juli 28.)
„Der Marschall Mac Mahon hat erklärt, daß er bis an's Ende aus-
harren, d. h. also, daß er vor dem Jahre 1880 nicht von der Regierung zu-
rücktreten werde. Das ist sein Recht, weil er von einer souveränen Landes-
versammlung auf sieben Jahre ernannt worden ist. Wenn nun ein Mann
das Recht für sich hat, Staatsoberhaupt und Marschall von Frankreich ist
und bleiben will, so ist es unmöglich, ihn zum Gehen zu zwingen. Nichts
wird also den Marschall Mac Mahon hindern, die hohe Stellung, die ihm
die Bevollmächtigten des Landes verliehen haben, bis an's Ende zu behaup-
ten. Wer da hofft, daß man ihn in diesem Willen erschüttern könnte, gibt
sich einer Täuschung hin. Der Marschall wird bleiben, und keine Erwägung,
keine Rede der Welt wird ihn von diesem Entschlusse abwendig machen. Da
Dies nun einmal ausgemacht ist, werden sich alle vernünftigen Leute eine
sehr einface ae vorlegen: Ist es besser, eine Kammer zu wählen, welche
mit dem Marschall Hand in Hand geht, oder eine solche, welche ihm den
Krieg erklärt Die Antwort ist nicht schwer. Zunächst lieben die vernünf-
tigen Leute nicht, umsonst zu stimmen und ihre Zeit zu verlieren, und Dies
würden sie thun, wenn sie eine dem Marschall Mac Mahon feindliche Kam-
mer wählten. Denn wozu würde eine solche Kammer dienen? Zu nichts.
Was vermöchte sie? Nichts. Wenn sie schlechte Gesetze beschlösse, würde der
Senat sie verwerfen. Wenn sie dem Marschall den Krieg erklärte, würde
man sie auf's Neue auflösen, und in einigen Monaten müßte wieder
von vorn angefangen werden. Sie könnte das Land beunruhigen, den Gang
der Regierung stören, Gewerbe und Arbeit durch eine lärmende Agitation
lahm legen; aber irgend etwas zu leisten, wäre ihr unmöglich. Das ist ein
erster Grund, weßhalb die verständigen Leute sich wohl hüten werden, Oppo-
sitionsmänner zu wählen. Der zweite Grund ist nicht minder gewichtig.
Die Verfassung hat drei Gewalten aufgestellt: den Präsidenten, den Senat
und das Abgeordnetenhaus. Wenn die Gewalten sich nicht vertragen und
eine von den dreien mit den beiden anderen Krieg führt, so ist die ganze
Regierung lahm gelegt. Dies ist seit einem Jahre der Fall. Man hat viele
Reden gehalten, viele Gesetzentwürfe ausgearbeitet, die Beamten oft gewechselt,
so daß sie kaum Zeit haben. das Bedcgrh, der Bevölkerungen zu studiren;
jetzt gibt es allenthalben Manifeste, Erkärungen, Comites, Rechtsgutachten
von Advokaten. Wozu hat Das alles genützt Zu gar nichts, weil die
Kammer nicht ein einziges wichtiges Gesetz votirt hat. Wozu würde es in
Iukunst führen? Wiederum zu nichts, weil die Kammer mit ihrer Ansicht
allein dem Präsidenten und Senat gegenüberstünde, welche das Recht haben,
sie aufzulösen, während sie nicht das Recht hat, Jene wegzuschicken, noch die
Macht, ihnen ihren Willen aufzudrängen. Die Frage liegt also ganz klar.
Es gilt nicht, eine Regierung zu wählen, weil wir eine solche bis 1880
haben; es gilt, die Sache so einzurichten, daß die Regierung die Geschäfte
des Landes so gut als möglich besorgen kann. Dazu muß man das Einver-
nehmen zwischen den drei Gewalten wieder herstellen, und da man weder den
Präsidenten vor 1880 wegschicken, noch den Senat vor 1879 ändern kann, so
bleibt nur das einzige Mittel übrig, daß man Abgeordnete wählt, die dem
Marschall bhbilllich ind, für das Wohl des Landes zu wirken, statt ihn an-
zugreisen und zu bekämpfen Was die Politik betrifft, wird es noch
1880 Zeit sein, davon zu sprechen.“
23. Juli. Der Marschall-Präsident will einen Ausflug nach
Orlans und Bourges machen. Der Gemeinderath von Bourges ver-
weigert den vom Präfecten für den Empfang desselben geforderten
Credit, ja die Gemeinderäthe leisten nicht einmal der Einladung des
Präfecten zu einer Besprechung Üüber den Empfang Folge.