384 Kutland. (April 23. — Mai 16.)
23. April. Der Kaiser besucht die Südarmee und hält über
einzelne Theile derselben Revue ab.
24. April. Der Kaiser erläßt ein Kriegsmanifest gegen die
Türkei und befiehlt den russischen Truppen, die Grenzen der Türkei
zu überschreiten. Zugleich erläutert der Reichskanzler Fürst Gortscha-
koff den Schritt in einer Circulardepesche an die Mächte. Die ruf-
sischen Truppen überschreiten auf drei Punkten den Pruth. Die mit
Rumänien seit 3 Monaten unterhandelte Durchzugs-Convention ist
abgeschlossen, aber noch nicht ratifizirt. Doch haben die Mächte selbst
Rumänien den Rath ertheilt, den Durchzug zu gestatten und jeden
Conflict mit Rußland zu vermeiden.
25. April. Große Heerschau auf dem Rennplatze von Kischeneff
und überschwängliche Rede des dortigen Metropolitans zur Segnung
des obersten Heerführers und zur Weihung des Heeres vor seinem
Eintritte in den Krieg.
— April. Der Golos, der sich herausgenommen hat, in einem
politischen Feuilleton auch für Rußland eine Verfassung „wie in der
Türkei“ zu verlangen, wird dafür auf 2 Monate suspendirt.
26. April. Die bisher längs der Grenze zwischen Bessarabien
und der Moldau aufgestellte russische Armee ist in vollem Einmarsche
in Rumänien begriffen, um so schnell wie möglich an die Donau zu
kommen, ohne von den Türken, die bisher sich hinter der Donau
hielten, darin gehindert oder beunruhigt zu werden. Etwa 70,000
Mann Russen stehen bereits auf rumänischem Boden.
29.—30. April. Die rumänischen Kammern genehmigen erst
jetzt die von ihrer Regierung mit Rußland abgeschlossene Durchzugs-
Convention, da die russische Armee schon im Lande steht und der
Donau zuzieht.
— April. Die panflavistische Partei hat sich unter Leitung
des Moskauer Comité's, an dessen Spitze Aksakoff steht, in zahl-
reichen Agitations-Comitos unter dem euphemistischen Titel von
„Wohlthätigkeits-Comites“ organifirt.
2. Mai. Der Kaiser kehrt von Kischeneff nach Moskau zurück.
15. Mai. Ein kais. Ukas befiehlt die Mobilisirung von drei
weiteren Armeecorps zur Verstärkung der Südarmee.
16. Mai. Die Regierung ordnet die Beziehungen der Agenten
der panflavistischen Agitationscomités, sog. Wohlthätigkeitscomitos,
zum Chef der Civilverwaltung in den zu occupirenden türkischen
Gebieten durch folgende „allerhöchst bestätigte“ Regeln: