Lie slismansische Pferle. (April 25—28.) 399
ist. — Mein erhabener Herr hat beschlossen, das zu unlernehmen, wozu
Seine Mojestät die Grofmöchte aufgefordert hatte, in Gemeinschaft mit ihn
thätig zu sein. Seine Moajestät hat seinen Armeen Befehl gegeben, die
Grenzen der Türkei zu überschreiten. Indem mein erhabener Herr diesen
Schritt thut, erfüllt er eine Pflicht, welche ihm durch die Interessen Ruß-
lands auferlegt ist, dessen friedliche Entwicklung durch die bestehenden Wirren
im Orient gehemmt wird. Se. Majestät hat die Ueberzeugung, zu gleicher
Zeit den Anschanungen Europas zu entsprechen.“
Tagesbefehl des Großfürsten Nikolans: -. Nicht auf
Eroberung gehen wir aus; wir gehen unseren geschändeten und gedrückten
Brüdern zu Hülfe und zur Vertheidigung der Religion Ohristi. Vorwärts
also! Unsere Sache ist heilig und Gott ist mit uns.
25. April. (Russ.-türk. Krieg 1.") Die russischen Truppen
besetzen Galatz, Braila und die Serethbrücke und bemühen sich, so
schnell wie möglich die Donau zu erreichen.
26. April. Der Sultan richtet ein Manifest an die Nation
und ein Telegramm an die Generale. Die Regierung schickt eine
Anzahl Monitors in die Donau.
26. April. (Rumänien.) Eröffnung der Kammern. Thron-
rede des Fürsten:
Alle unsere Versuche der Hohen Pforte und den garantirenden
Mächter gegenüber, unsere Neutralität, die uns als Pflicht auferlegt
wird, auch als Recht anerkannt zu wissen, sind leider gescheitert. Unter
solchen Umständen, verlassen von allen Mächten, kann Rumänien nur auf
sich selbst zählen. Wir werden also das thun, was uns unsere Interessen
vorschreiben, und, gestützt auf die Traditionen unserer Bäter, werden wir
uns auf den Patriotismus aller Rumänen stüten und im Nothfalle zu
den Waffen greifen. Nachdem also die Neutraiität Rumäniens nicht
mehr respectirt wird, ist es unsere Pflicht, darauf zu achten, daß Rumänien
nicht der Schauplatz des Krieges werde. Wir können nimmermehr zugeben,
daß unsere Städte und Dörfer in Nauch ausgehen, unsere Bevölkerung mas-
sacrirt werde, unsere Reichthümer und die Früchte zwanzigjährigen Fleißes
und Arbeit durch einen Krieg vernichtet werden, den wir weder gewünscht
noch heraufbeschworen haben. Der Uebergang der russischen Truppen in
Rumänien ist ein Ereigniß, gegen welches unseres Wissene noch keine der
garantirenden Mächte protestirt hat. An Ihnen ist es nun, nach
Artikel 123 unserer Constitution mir jre politische Richtschnur angugeben,
der Sie zu folgen wünschen. Zugleich mit dem Eintritte der russischen
Truppen in Rumanien hat Kaiser Alexander, einer der mächtigen Garanten
unserer Freiheiten und Rechte, meiner Regierung bekanntgegeben, daß er
durchaus nicht die Absicht habe, diese Rechte anzutasten. Als Beweis, daß
unsere politische Indivitualität anerkannt ist und unsere Institutionen voll-
ständig gesichert sind, kann ich Ihnen mittheilen, daß Bukarest, die Haupt-
stadt des Landes, von den russischen Truppen nicht berührt werden wird.
Ich erwarte Ihre Entschlüsse; bis dahin wird die Negierung, den russischen
Truppen gegenüber die vollständigste Reserwe beobachten.
28. April. (Russ.-kürk. Krieg II.) Die Tschetschenzen im
91 bezeichnet den europäischen, II den asiatischen Schauplatz des
Krieges