Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achtzehnter Jahrgang. 1877. (18)

Lie slismansische Pferle. (April 25—28.) 399 
ist. — Mein erhabener Herr hat beschlossen, das zu unlernehmen, wozu 
Seine Mojestät die Grofmöchte aufgefordert hatte, in Gemeinschaft mit ihn 
thätig zu sein. Seine Moajestät hat seinen Armeen Befehl gegeben, die 
Grenzen der Türkei zu überschreiten. Indem mein erhabener Herr diesen 
Schritt thut, erfüllt er eine Pflicht, welche ihm durch die Interessen Ruß- 
lands auferlegt ist, dessen friedliche Entwicklung durch die bestehenden Wirren 
im Orient gehemmt wird. Se. Majestät hat die Ueberzeugung, zu gleicher 
Zeit den Anschanungen Europas zu entsprechen.“ 
Tagesbefehl des Großfürsten Nikolans: -. Nicht auf 
Eroberung gehen wir aus; wir gehen unseren geschändeten und gedrückten 
Brüdern zu Hülfe und zur Vertheidigung der Religion Ohristi. Vorwärts 
also! Unsere Sache ist heilig und Gott ist mit uns. 
25. April. (Russ.-türk. Krieg 1.") Die russischen Truppen 
besetzen Galatz, Braila und die Serethbrücke und bemühen sich, so 
schnell wie möglich die Donau zu erreichen. 
26. April. Der Sultan richtet ein Manifest an die Nation 
und ein Telegramm an die Generale. Die Regierung schickt eine 
Anzahl Monitors in die Donau. 
26. April. (Rumänien.) Eröffnung der Kammern. Thron- 
rede des Fürsten: 
Alle unsere Versuche der Hohen Pforte und den garantirenden 
Mächter gegenüber, unsere Neutralität, die uns als Pflicht auferlegt 
wird, auch als Recht anerkannt zu wissen, sind leider gescheitert. Unter 
solchen Umständen, verlassen von allen Mächten, kann Rumänien nur auf 
sich selbst zählen. Wir werden also das thun, was uns unsere Interessen 
vorschreiben, und, gestützt auf die Traditionen unserer Bäter, werden wir 
uns auf den Patriotismus aller Rumänen stüten und im Nothfalle zu 
den Waffen greifen. Nachdem also die Neutraiität Rumäniens nicht 
mehr respectirt wird, ist es unsere Pflicht, darauf zu achten, daß Rumänien 
nicht der Schauplatz des Krieges werde. Wir können nimmermehr zugeben, 
daß unsere Städte und Dörfer in Nauch ausgehen, unsere Bevölkerung mas- 
sacrirt werde, unsere Reichthümer und die Früchte zwanzigjährigen Fleißes 
und Arbeit durch einen Krieg vernichtet werden, den wir weder gewünscht 
noch heraufbeschworen haben. Der Uebergang der russischen Truppen in 
Rumänien ist ein Ereigniß, gegen welches unseres Wissene noch keine der 
garantirenden Mächte protestirt hat. An Ihnen ist es nun, nach 
Artikel 123 unserer Constitution mir jre politische Richtschnur angugeben, 
der Sie zu folgen wünschen. Zugleich mit dem Eintritte der russischen 
Truppen in Rumanien hat Kaiser Alexander, einer der mächtigen Garanten 
unserer Freiheiten und Rechte, meiner Regierung bekanntgegeben, daß er 
durchaus nicht die Absicht habe, diese Rechte anzutasten. Als Beweis, daß 
unsere politische Indivitualität anerkannt ist und unsere Institutionen voll- 
ständig gesichert sind, kann ich Ihnen mittheilen, daß Bukarest, die Haupt- 
stadt des Landes, von den russischen Truppen nicht berührt werden wird. 
Ich erwarte Ihre Entschlüsse; bis dahin wird die Negierung, den russischen 
Truppen gegenüber die vollständigste Reserwe beobachten. 
28. April. (Russ.-kürk. Krieg II.) Die Tschetschenzen im 
91 bezeichnet den europäischen, II den asiatischen Schauplatz des 
Krieges
	        
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